Aber auch die Nachsorge ist zentral: Drei Wochen in der Rehaklinik rufen noch keine Lebensstiländerung hervor. Durch die Gesetzänderung können wir jetzt mehr Angebote zur Nachsorge im Anschluss einer Reha machen – das ist wichtig für die Nachhaltigkeit einer Rehamaßnahme.
Für Bauarbeiter haben wir eine Lösung gefunden: Im Sommer sind sie viel beschäftigt. Deswegen legen wir die Termine in der Rehaeinrichtung bewusst auf auftragsschwache Monate im Herbst und Winter. Diese Kurse sind voll. Wir müssen aber künftig noch mehr flexible Angebote schaffen.
Andererseits sinken die Antragszahlen auch einfach deshalb, weil es immer weniger Kinder gibt. Doch wir beobachten, dass die Kinder, die zu uns in die Kliniken kommen, kränker sind als früher. Sie müssten eigentlich besonders frühzeitig in Kinderreha gehen.
Auch das Elternverständnis ist heute ein anderes: Mehr noch als früher drängen sie darauf, als Begleitperson in der Klinik aufgenommen zu werden. Hier wurde reagiert: War die Begleitung bislang nur bis zum achten Lebensjahr möglich, ist die Altersgrenze mittlerweile auf das zwölfte Lebensjahr gestiegen. Bei einigen Indikationen – wie etwa bei Essstörungen oder Übergewicht – ist das auch sehr sinnvoll, weil man die Eltern braucht, um beim Kind eine Lebensstiländerung herbeizuführen.
Auch hier gilt: je früher wir bei beginnenden Leistungseinschränkungen eingreifen können, desto höher ist der Erfolg bei der Erhaltung des Leistungsvermögens.
Ein Nachteil der digitalen Nachsorge ist die mangelnde Face-to-Face-Betreuung während der Übungen. Zudem kommen ältere Versicherte mit der Technik weniger gut klar als jüngere. Dennoch wird es künftig sicherlich mehr digitale Angebote geben. Wir überlegen etwa, ob wir Schlaganfallpatienten eine digitale logopädische Nachsorge anbieten können. Sie sehen, die Reha bewegt sich also auch hier weiter.
Vielen Dank für das Gespräch.
