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Reha: Was mache ich mit meinem Kind?

Wenn Mutter oder Kind eine Reha brauchen, wird es schwierig. Wer kümmert sich um das Kind, wenn die Mutter in die Reha-Klinik soll? Und was, wenn das Kind chronisch krank ist? Die Sozialversicherung bietet unterschiedliche Möglichkeiten. Jan Paeplow von der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd informiert.

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Mutter trägt Tochter huckepack in der Natur. – Bild: wdv.de © Jan Lauer

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Reha: Was mache ich mit meinem Kind?

Video: Reha: Was mache ich mit meinem Kind?

Wie komme ich da ran, und wer bezahlt das?
Interviewer
Wenn die Mutter oder der Vater krank beziehungsweise rehabedürftig sind und sie bei der Rentenversicherung einen Reha-Antrag stellen, kann die Rentenversicherung die Kosten für das sogenannte „Begleitkind“ im Rahmen der Haushaltshilfe-Regelung übernehmen. Eine nötige Reha soll nicht an der fehlenden Haushaltsversorgung oder Kinderbetreuung scheitern.

Allerdings müssen die Kinder jünger als 13 Jahre sein, sie dürfen nicht krank sein, und der medizinische Erfolg der Reha-Maßnahme für Mutter oder Vater darf durch die Begleitung nicht gefährdet werden.
Paeplow
Was machen die Kinder in dieser Zeit?
Interviewer
Die Reha-Klinik kümmert sich darum, dass sie tagsüber angemessen betreut werden. Eventuell können sie einen vor Ort ansässigen Kindergarten besuchen. Schulpflichtige Kinder besuchen als Gastschüler eine Schule. Abends schlafen sie im Zimmer ihrer Mutter oder ihres Vaters. Einzelheiten können vor Reha-Beginn mit den zuständigen Mitarbeitern der Reha-Klinik abgeklärt werden.
Paeplow
Können auch Kinder eine Reha bekommen?
Interviewer
Bei chronischen Erkrankungen wie asthmatischen Beschwerden, psychischen Störungen, Haut- und Atemwegserkrankungen und massivem Übergewicht die ihre spätere Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen könnten, haben Kinder und Jugendliche Anspruch auf eine Kinderrehabilitation der Rentenversicherung.

Voraussetzung ist, dass ein Elternteil mindestens fünf Jahre Beiträge oder in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung für mindestens sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit in die Rentenversicherung gezahlt hat.
Paeplow
Wer kümmert sich in der Kinder-Reha um die Kinder?
Interviewer
Neben dem medizinischen Fachpersonal hat die Reha-Klinik auch dafür kompetente Mitarbeiter. Bei Kindern bis zum 10. Lebensjahr kann Mutter oder Vater als Begleitperson für die Dauer der Kinder-Reha mitkommen. Bei älteren Kindern ist dies im Einzelfall möglich, wenn es für die Durchführung der Leistung oder den Erfolg notwendig ist. Der Elternteil wird aktiv in die Reha eingebunden.

Der Reha-Antragsteller sollte, wenn das Kind ihn begleiten soll, gleich mit dem Reha-Antrag eine Begründung mitliefern – am besten vom behandelnden Arzt oder Kinderarzt. Die Rentenversicherung kann, wenn dies medizinisch notwendig ist, die Kosten für eine Begleitperson übernehmen.
Paeplow
Versäumt das Kind in dieser Zeit nicht zu viel Unterricht in der Schule?
Interviewer
Bei einer Kinder-Reha bekommen die Kinder wenigstens Stützunterricht in den Hauptfächern. Die Lehrer in den Kinder-Reha-Kliniken erkundigen sich bei der jeweiligen Schule nach dem aktuellen Stand, sie können so am Unterrichtsstoff und an Schwächen jedes Schülers anknüpfen.
Paeplow
Wer finanziert eine Kinder-Reha?
Interviewer
Für Kinder-Rehabilitationen sind Kranken- und Rentenversicherung gleichrangig zuständig. Das heißt: eine Reha für ein Kind oder mehrere Kinder – egal ob mit Mutter oder Vater als Begleitperson oder allein – kann sowohl bei der Krankenkasse als auch bei der Rentenversicherung, bei der ein Elternteil versichert ist, gestellt werden.

Für die Leistung aus der Rentenversicherung ist erforderlich, dass Versicherungszeiten (Beitragszeiten) zurückgelegt wurden (Wartezeit). Bei einer Antragstellung bei der Krankenkasse genügt es, dass ein Elternteil dort Mitglied ist.
Paeplow
Gibt es noch andere Reha-Möglichkeiten für Mutter und Kind?
Interviewer
Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben als spezielle Leistung noch „Mutter-Kind-Kuren“. Wegen dieser Möglichkeit müsste man sich speziell an die Krankenkasse wenden. Auch die Aufenthalte in einem Müttergenesungswerk sind nicht mit den Reha-Leistungen der Rentenversicherung für Kinder vergleichbar, sie fallen ebenfalls in die Zuständigkeit der Krankenversicherung.
Paeplow
Wer informiert mich über Reha-Möglichkeiten?
Interviewer
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Reha-Servicestellen sind gerne bereit, schnell dabei zu helfen, den für eine Reha-Leistung zuständigen Träger zu finden. Sie können sich dabei an jede Reha-Servicestelle wenden. Natürlich sind auch die Krankenkassen oder die Rentenversicherung kompetente Ansprechpartner zur Klärung von Zuständigkeitsfragen. An so etwas sollte die Beantragung einer Reha-Leistung nicht scheitern!
Paeplow

Mehr zum Thema

www.bar-frankfurt.de
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation: Adressliste Rehabilitationsträger und Integrationsämter

www.deutsche-rentenversicherung.deInfobroschüre Rehabilitation für Kinder (PDF-Datei)

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