Reha: Was mache ich mit meinem Kind?
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Allerdings müssen die Kinder jünger als 13 Jahre sein, sie dürfen nicht krank sein, und der medizinische Erfolg der Reha-Maßnahme für Mutter oder Vater darf durch die Begleitung nicht gefährdet werden.
Voraussetzung ist, dass ein Elternteil mindestens fünf Jahre Beiträge oder in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung für mindestens sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit in die Rentenversicherung gezahlt hat.
Der Reha-Antragsteller sollte, wenn das Kind ihn begleiten soll, gleich mit dem Reha-Antrag eine Begründung mitliefern – am besten vom behandelnden Arzt oder Kinderarzt. Die Rentenversicherung kann, wenn dies medizinisch notwendig ist, die Kosten für eine Begleitperson übernehmen.
Für die Leistung aus der Rentenversicherung ist erforderlich, dass Versicherungszeiten (Beitragszeiten) zurückgelegt wurden (Wartezeit). Bei einer Antragstellung bei der Krankenkasse genügt es, dass ein Elternteil dort Mitglied ist.
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation: Adressliste Rehabilitationsträger und Integrationsämter
www.deutsche-rentenversicherung.deInfobroschüre Rehabilitation für Kinder (PDF-Datei)
