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Schneller zum Facharzt dank neuer Terminservicestellen

Seit 2016 haben gesetzlich Krankenversicherte mehr Rechte – etwa auf einen schnelleren Facharzttermin. Dafür sollen künftig die neu eingerichteten Terminservicestellen sorgen. Wie funktionieren sie? Unser Faktencheck gibt Antworten.

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Ein Dermatologin untersucht die Schulter einer Frau mit einer Lupe. Bild: IMAGO / emil umdorf

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Bei welchem Kardiologen – um beim Beispiel zu bleiben – kann dann ein Termin vermittelt werden?

Laut Gesetz bei jedem Kardiologen in zumutbarer Entfernung vom Wohnort des Versicherten. Mittlerweile liegt eine „Vereinbarung über die Einrichtung von Terminservicestellen und die Vermittlung von Facharztterminen“ vor. Abgeschlossen wurde sie von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Dort ist genauer geregelt, welche Entfernung als zumutbar gilt, und zwar als eine Art Rechenaufgabe: Wenn es um die allgemeine fachärztliche Versorgung geht, nimmt man zunächst die erforderliche Zeit „für das Aufsuchen des nächsten erreichbaren geeigneten Facharztes“. Nehmen wir an, das wären 30 Minuten. Dazu werden dann nochmals 30 Minuten addiert. In diesem Beispiel kämen also alle Kardiologen in Frage, die im Umkreis einer Entfernung von 60 Minuten vom Wohnsitz des Versicherten praktizieren. Einer dieser Kardiologen wird dem Versicherten dann vorgeschlagen – mit konkretem Behandlungstermin.

Haben Versicherte künftig das Recht, beispielsweise beim Kardiologen ihrer Wahl einen schnellen Termin zu bekommen?

Nein. Beim Wunsch-Kardiologen kann man auch künftig – wenn man Pech hat – erfahren, dass ein Termin erst in sechs oder neun Monaten frei ist.

Und diesen muss der Versicherte dann nehmen?

Muss er nicht. Er kann aber nicht darauf bestehen, dass ihm ein anderer Arzt vorgeschlagen wird.

Was ändert sich denn überhaupt?

Versicherte, die einen schnellen Facharzt-Termin benötigen, aber nicht bekommen, können sich nun an eine sogenannte Terminservicestelle wenden. Dieses Angebot müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen ab dem 23. Januar 2016 vorhalten. Das ist gesetzlich so geregelt, und zwar in Paragraf 75 Absatz 1a des fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V).

Und wenn die Terminservicestelle keinen Termin anbieten kann?

Dann muss die Servicestelle dem Versicherten einen Termin zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus anbieten.

Wann können sich Versicherte an die Servicestellen wenden?

Niemand muss nachweisen, dass er vergeblich versucht hat, schnell einen Facharzttermin zu bekommen. Notwendig ist aber eine Überweisung – in der Regel vom Hausarzt – an einen Facharzt. Darauf muss die Behandlung als „dringlich“ gekennzeichnet sein. Es darf sich weder um eine Bagatellerkrankung noch um eine verschiebbare Untersuchung handeln. Auch Verlaufskontrollen bei chronischen Krankheiten – etwa bei einer koronaren Herzkrankheit – zählen nicht als „dringlich“, wenn es keine akute Verschlechterung gibt. Für eine Behandlung bei einem Augen- oder Frauenarzt braucht man keine Überweisung vorzulegen.

Gibt es unbürokratischere Alternativen, um einen schnellen Facharzttermin zu bekommen?

Ein Anruf bei der eigenen Krankenkasse kann sich in jedem Fall lohnen. Eine ganze Reihe von Kassen haben für ihre Versicherten entsprechende Angebote.

Lohnt sich auch eine Nachfrage beim Hausarzt?

Unter Umständen. Viele Hausärzte haben sich ein Netzwerk von Fachärzten aufgebaut, mit denen sie in Kontakt stehen. Wenn Eile geboten ist, können die Allgemeinmediziner dann ihre Kontakte nutzen und ihren Patienten per Anruf einen Termin beim Facharzt verschaffen. Wenn der Arzt die Dringlichkeit deutlich macht, dürfte es häufig mit einem schnellen Termin klappen.

Und zur Not kann man beim benötigten Facharzt auch ohne Termin in der Praxis vorsprechen und auf einer Untersuchung bestehen. Das sollte man aber nur tun, wenn wirklich dringender Behandlungsbedarf besteht. Wenn das Praxispersonal dann versucht, einen Patienten wegzuschicken, kann dieser sogar zur Not darauf verweisen, dass das unterlassene Hilfeleistung ist – und das kann sogar strafbar sein.

Und was mache ich, wenn es richtig dringend ist?

Wer zum Beispiel Brustschmerzen hat und befürchtet, es könnte ein Herzinfarkt sein, sollte sich keinesfalls auf die Facharztsuche machen, sondern sofort die Notfallnummer 112 wählen. Dabei gilt der Grundsatz: lieber einmal zu viel 112 anrufen als einmal zu wenig.

Wo finde ich die Terminservicestelle, die für meinen Wohnort zuständig ist?

Die Telefonnummer und die Sprechzeiten der Terminservicestelle erfährt man von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung. Adressen und Telefonnummern der Kassenärztlichen Vereinigungen gibt es hier:

www.kbv.de


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