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Wie wichtig ist die Krankentagegeldversicherung?

Wer als Selbstständiger länger krank wird, bekommt keine Lohnfortzahlung und muss sein Einkommen selbst absichern. Und bei Gutverdienern fließt – gemessen am Nettoeinkommen – viel zu wenig Krankengeld. Eine private Krankentagegeldversicherung ist also eine Option – die Fakten dazu hier im Check.

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Frau mit Fieberthermometer im Mund

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Versicherung flexibel halten:

Das Beispiel eben zeigt ganz gut, welche Versorgungslücke abgesichert werden muss: Geht man von 2.000 Euro Krankentagegeld aus, die von der gesetzlichen Kasse kommen, müssen 3.500 Euro ausgeglichen werden, um das Nettoeinkommen zu erreichen – pro Tag sind das 116 Euro. Ganz wichtig: Die Krankentagegeldversicherung sollte flexibel sein, damit der Tagessatz ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden kann. Denn die heute festgestellte Einkommenslücke bei Krankheit kann in ein paar Jahren schon deutlich größer sein – und dann sollte die Krankentagegeldversicherung anpassbar sein.

Selbstständige rechnen anders:

Etwas anders müssen Selbstständige rechnen, die keinen Arbeitgeber haben, der den Lohn erst einmal sechs Wochen fortzahlt. Deshalb haben Selbstständige die Option, das Krankentagegeld ab dem ersten Tag zu erhalten – wegen der damit verbundenen hohen Prämienkosten ist das aber in der Regel keine Option. Entscheidend ist immer die Frage, wie lange sie noch Einkünfte haben, wenn sie krank werden – meist laufen Zahlungen auf offene Rechnungen noch für drei bis vier Wochen ein, sodass spätestens nach vier Wochen Krankentagegeld fließen sollte.

Das sind die Karenzzeiten:

Als Karenzzeit wird der Zeitraum beschrieben vom ersten Tag der Erkrankung bis zur ersten Zahlung der Krankentagegeldversicherung. Bei Arbeitnehmern beträgt die Karenzzeit mindestens 43 Tage – weil bis zum 42. Tag noch Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber geleistet wird. Manche Versicherer sehen vor, dass Karenzzeiten bei einer Rückfallerkrankung von Neuem zu laufen beginnen.

Ein Beispiel: Sie haben einen Bandscheibenschaden, der nach genau sechs Wochen behoben zu sein scheint – drei Wochen später laborieren Sie aber wieder an der Bandscheibe. Beginnt die Frist erneut zu laufen, müssen Sie weitere zwei Wochen warten, um dann endlich Geld zu bekommen – während der Arbeitgeber meist schon nicht mehr zahlen muss. Zählt die erste Frist mit, sind die sechs Wochen bereits um und Sie erhalten vom ersten Tag der Rückfallerkrankung an Geld.

Deshalb sollten Versicherer auf ihr Kündigungsrecht verzichten:

Versicherte selbst haben natürlich das Recht, ihren Vertrag jederzeit zu kündigen – meist aber kein Interesse daran, wenn sie gut versichert sind. Die Versicherer hingegen haben eher ein Interesse, sie wieder loszuwerden – wenn sie zum Beispiel mehrfach länger krank waren. Die Krankentagegeldversicherung sollte deshalb auf das Kündigungsrecht verzichten, das ihr gesetzlich in den ersten drei Jahren zusteht. So können sie Versicherte nicht vor die Tür setzen, wenn sie die Versicherung häufig in Anspruch nehmen.

Das sind die Leistungsausschlüsse:

Wie bei jeder Versicherung gilt auch bei der Krankentagegeld-Police: Wer die Versichertengemeinschaft über Gebühr belastet, bekommt seinen Schaden nicht ersetzt. Das heißt: Bestimmte Leistungsausschlüsse sehen vor, wann nicht gezahlt wird. In der Praxis relevant ist vor allem die Alkoholklausel: Eine solche Klausel sieht bei der Krankentagegeldversicherung vor, dass die Krankentagegeldversicherung leistungsfrei ist für alle Krankheiten und Folgen von Unfällen, die auf eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind. Der klassische Fall ist hier ein Unfall, wenn der Verunfallte am Steuer durch den Alkohol eingeschlafen und verunglückt ist. Ein solcher Leistungsausschluss sollte nicht im Vertrag zu finden sein.

Krank und arbeitslos:

Diese Konstellation kann betroffenen das Genick brechen: Versicherte werden krank und verlieren dann noch der Job. Gute Krankentagegeldversicherungen sehen dann vor, dass zumindest für einen begrenzten Zeitraum von drei Monaten das Tagegeld weitergezahlt wird. Bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit sollte das Krankentagegeld ebenfalls zumindest für drei Monate weitergezahlt werden, um finanzielle Lücken zu vermeiden, weil die Krankentagegeldversicherung nicht mehr und die Berufsunfähigkeitsversicherung noch nicht zahlt.


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