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Abnehmspritze auf Kassenkosten?

Der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet, welche Leistungen gesetzlich Krankenversicherte bezahlt bekommen. Seine neue Chefin ist offen für eine Diskussion über die Kosten von Abnehmspritzen.

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Abnehmspritze auf Kassenkosten?

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Die neue Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen zeigt sich offen für eine Kostenübernahme bei bestimmten Abnehmmitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung. „Wir führen in Deutschland eine rückständige Diskussion über Adipositas“, sagte Sonja Optendrenk dem „Spiegel“.

Dass auch Abnehmmittel, die explizit zur Behandlung von Adipositas zugelassen seien, unter den sogenannten Lifestyle-Paragrafen fallen, sei für Betroffene ein Zeichen dafür, dass Anerkennung fehle. „Es wäre sicher überlegenswert, solche Abnehmmittel als Medikation unter bestimmten Bedingungen als Kassenleistung anzuerkennen“, sagte Optendrenk.

Kosten von einigen Hundert Euro pro Monat

Als sogenannte Lifestyle-Arzneimittel werden Mittel bezeichnet, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht, etwa Appetitzügler, Mittel für mehr Haarwuchs oder zur Steigerung der sexuellen Potenz. Sie dürfen nicht als Kassenleistung verordnet werden.

Derzeit fallen darunter in Deutschland auch Abnehmspritzen wie etwa die Medikamente Wegovy oder Mounjaro. Sie enthalten sogenannte GLP-1-Rezeptor-Agonisten. Die Behandlung mit GLP-1-RA kostet einige Hundert Euro pro Monat.

Langzeitstudien fehlen noch

Optendrenk schlug vor, der Gesetzgeber könnte den G-BA beauftragen, „zu klären, welche Patientengruppen diese Arzneimittel bekommen sollten, wie lange, mit welchen Begleitmaßnahmen“. Solange das Gewicht nach dem Absetzen sofort zurückkomme, sei eine Abnehmspritze allein kein Versorgungskonzept, betonte sie. Langzeitstudien fehlten bislang.

Optendrenk ist seit Anfang Juli die erste Frau an der Spitze des obersten Beschlussgremiums des deutschen Gesundheitswesens. Der seit 2004 bestehende Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet unter anderem darüber, welche Leistungen die rund 74 Millionen Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen bezahlt bekommen.

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