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Ärzte: Neue Anreize für schnellere Termine

Hausärzte sollen ab dem 1. September einen Zuschlag bekommen, wenn sie Patienten eine zeitnahe Behandlung bei einem Facharzt vermitteln.

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Ärztin sitzt am Schreibtisch vor ihrem Notebook und telefoniert. Bild: IMAGO / Paul von Stroheim

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Berlin (dpa). Damit Kassenpatienten schneller an Termine kommen können, greifen von diesem Sonntag an neue finanzielle Anreize und Vorgaben für Ärzte. Sie sollen es unter anderem lohnender machen, wenn Hausärzte dringende Termine bei Fachärzten vermitteln oder Praxen neue Patienten aufnehmen. Bei bestimmten Medizinern wie Augenärzten, Frauenärzten und Hals-Nasen-Ohren-Ärzten muss es künftig mindestens fünf Stunden in der Woche als offene Sprechzeit ohne feste Termine geben – auch dafür sind besondere Vergütungen vorgesehen.

Kassenärzte begrüßen den Ansatz des Gesundheitsministers

Die Kassenärzte begrüßten den generellen Ansatz. Grundsätzlich sei es gut, dass Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Mehrarbeit in den Praxen anerkenne und mit zusätzlichen finanziellen Mitteln versehen habe, sagte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, der Deutschen Presse-Agentur. „Allerdings ist der Tag endlich und die Arztzeit begrenzt, und sie wird immer knapper.“

Niedergelassene Ärzte arbeiteten bereits im Schnitt 50 Stunden pro Woche. „Zusätzliche Termine müssen in die Praxisabläufe integriert werden“, sagte Gassen. „Bei der offenen Sprechstunde darf auch nicht vergessen werden, dass viele Patienten dann noch einmal wiederkommen müssen, weil beispielsweise noch Dinge abgeklärt werden müssen.“ Daher sei erheblicher Aufwand erforderlich, um dem Gesetz zum gewünschten Erfolg zu verhelfen.

Zuschlag für Hausärzte ab 1. September

Konkret sollen Hausärzte ab 1. September einen Zuschlag von 10 Euro bekommen, wenn sie einem Patienten eine dringende Behandlung bei einem Facharzt vermitteln und der Termin binnen vier Tagen folgt. Eine extra Vergütung für den Arzt gibt es künftig auch, wenn Praxen Patienten aufnehmen, die noch nie oder mindestens zwei Jahre nicht bei ihnen waren. Gestaffelte Zuschläge locken zudem für Patienten, die Termine über telefonische Vermittlungsstellen der Kassenärzte bekommen haben. Dabei ist die Zusatz-Pauschale umso höher, je früher der Termin nach dem Anruf bei der Terminservicestelle folgt.

Die Neuregelungen sind Teil eines umfassenden Gesetzes der großen Koalition, das im Mai in Kraft getreten ist. Es sieht unter anderem auch vor, dass Praxisärzte mindestens 25 statt 20 Stunden in der Woche für gesetzlich Versicherte anbieten müssen. Die telefonische Vermittlung der Terminservicestellen, die in den Ländern bisher unterschiedlich arbeiten, soll ab 2020 stark ausgebaut werden.

Weitere Informationen

www.bundesgesundheitsministerium.de
Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) (PDF)

www.bundesgesundheitsministerium.de/terminservice-und-versorgungsgesetz
Übersicht über das Gesetz

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