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Breite Missbilligung des geplanten Gesundheits-Sparpakets

Bis zur Sommerpause soll die Gesundheitsreform Gesetz werden und dann zumindest bis 2028 Ausgaben und Einnahmen der Krankenkassen in Einklang bringen. Alle sollen sparen – und daher hagelt es von allen Seiten Kritik.

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Ein Kugelschreiber und ein Stapel Münzen liegen auf einem Dokument.

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Schwarze Zahlen sollen her – doch um jeden Euro wird hart gerungen.

Berlin (dpa). Kaum ist die Tinte unter dem Sparpaket der Regierungskoalition trocken, da melden sich diejenigen, für die Einnahmen-Kürzungen oder Ausgaben-Erhöhungen anstehen – also eigentlich alle: Geplant sind unter anderem Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und Pharmabranche sowie höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern. Als Folge sollen die gesetzlichen Kassen 2027 um 16,3 Milliarden Euro entlastet und so weitere Erhöhungen der Zusatzbeiträge verhindert werden.

Sozialverband: „perfider Deal"

So nannte der Sozialverband Deutschland die Reformpläne einen „Schlag ins Gesicht der Versicherten“. Die geplante Kürzung des Bundeszuschusses bei einer nur verzögerten Finanzierung der Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehern sei „ein perfider Deal zulasten der Solidargemeinschaft“. Zugleich trieben höhere Zuzahlungen und weitere Leistungskürzungen die finanzielle Belastung vieler Menschen weiter nach oben, sagte Verbandschefin Michaela Engelmeier.

Für die Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehern, die generell gesetzlich versichert sind, soll es mehr Steuermittel aus dem Haushalt geben – zunächst 250 Millionen Euro für 2027, der Betrag soll in den dann kommenden Jahren erhöht werden. Zugleich soll aber der reguläre Bundeszuschuss an die Kassen von jährlich 14,5 Milliarden Euro gekürzt werden – ab 2027 auf jährlich noch 12,5 Milliarden Euro.

Ärztepräsident: „Weder seriös noch solidarisch“

Ärztepräsident Klaus Reinhardt kritisierte: „Versicherte, Patientinnen und Patienten sowie letztlich auch die Beschäftigten im Gesundheitswesen werden zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes herangezogen. Das ist weder seriös noch solide noch solidarisch.“ Für das kommende Jahr bedeutete dies ein Minus von 1,75 Milliarden Euro. Hier müsse dringend nachgebessert werden.

Auch Klaus Holetschek, Fraktionschef der CSU im Bayerischen Landtag und früherer Gesundheitsminister im Freistaat, bezeichnete es im „Focus“ als „nicht akzeptabel“, dass der Bundeszuschuss für die gesetzliche Krankenversicherung um zwei Milliarden Euro gekürzt wird. Dadurch entstehe „ein neues Finanzloch“ im Gesundheitssystem. Die geplanten Änderungen an der kostenlosen Familienversicherung kritisierte er ebenfalls: „Ich glaube, dass diese Frage noch nicht befriedigend gelöst ist.“ Auch die parlamentarische Opposition der Regierungskoalition kritisierte die Reform scharf. Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Das ist keine Beitragssatzstabilisierung, das ist Beitragssatzeskalation mit Ansage.“

Praxen, Kliniken und Hersteller tragen zwei Drittel

Das „Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ soll die gesetzlichen Krankenkassen im nächsten Jahr um 16,3 Milliarden Euro entlasten. Das ist zwar mehr als die erwartete Lücke von 15,3 Milliarden Euro, doch waren zunächst noch Einsparungen von 19,6 Milliarden Euro vorgesehen. Der kleiner gewordene „Puffer” zwischen Einnahmen und Ausgaben kann die künftig erwarteten Lücken nicht mehr bis 2030 schließen: Bereits 2029 würde wieder ein Defizit entstehen. 

Der größte Teil der Entlastungen soll 2027 mit 11,2 Milliarden Euro oder rund 69 Prozent aus Vergütungsbegrenzen und Einsparungen bei Praxen, Kliniken und Herstellern kommen. Die Patienten sollen 2,5 Milliarden Euro oder 15 Prozent beisteuern – zuvor waren 3,8 Milliarden Euro oder 19 Prozent vorgesehen. Die Arbeitgeber sollen 3,1 Milliarden Euro oder 19 Prozent der Sparsumme tragen, die Kassenmitglieder 1,2 Milliarden Euro oder 7 Prozent. Der Bund würde 2027 unter dem Strich keine Entlastung leisten, sondern 1,8 Milliarden Euro für sich sichern. Ab 2030 soll von Bundesseite dann eine leichte Entlastung eintreten.

Patienten und Kassenmitglieder tragen 22 Prozent

Für die Patienten stehen folgende Mehrbelastungen durch die Reform in Aussicht:

  • Seit 22 Jahren geltende Zuzahlungen von mindestens 5 und höchstens 10 Euro sollen auf 7,50 bis 15 Euro angehoben und dann auch jährlich angepasst werden – etwa fürs Abholen verschriebener Medikamente in der Apotheke.
  • Homöopathische Leistungen sollen nicht mehr auf Kassenkosten zu haben sein. Die alle zwei Jahre mögliche Hautkrebs-Vorsorge für alle Erwachsenen auch ohne Symptome soll überprüft werden. Festzuschüsse für Zahnersatz sollen um 10 Prozentpunkte gesenkt werden, Härtefallregeln bleiben aber.
  • Um Gutverdiener stärker heranzuziehen, soll die Beitragsbemessungsgrenze 2027 zusätzlich um 300 Euro angehoben werden. Aktuell liegt die Grenze, die ohnehin jährlich erhöht wird, bei 5.812,50 Euro. Bis zu dieser Schwelle des Monatsgehalts sind Beiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt nicht mehr.
  • Die kostenlose Mitversicherung soll beschränkt werden. Bleiben soll sie für Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag und von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter. Ab 2028 sollen andere Kassenmitglieder mit mitversicherten Gatten 2,5 Prozent ihres Einkommens als Zuschlag zahlen, zunächst waren 3,5 Prozent geplant.
  • Eine zunächst vorgesehene pauschale Senkung des Krankengelds, das man nach mehrwöchiger Krankheit bekommen kann, soll jetzt doch nicht kommen.
  • Um unnötige Operationen zu vermeiden, soll vor bestimmten Eingriffen erst eine zweite Meinung eines anderen Arztes oder einer anderen Ärztin eingeholt werden müssen – etwa bei künstlichen Kniegelenken.
  • Angesichts hoher Fehlzeiten im Job soll bei langwierigeren Erkrankungen eine Teilkrankschreibung ermöglicht werden, wenn Beschäftigte und Arbeitgeber es möchten – in Stufen von 25, 50 und 75 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit.

Belastungen für Ärzte, Kliniken, Apotheken und Pharmahersteller

Bei Ärztinnen und Ärzten sowie bei den Kliniken sollen Vergütungsanstiege begrenzt werden. Praxen sollen für bestimmte Leistungen Zahlungen außerhalb genereller Honorarbudgets gestrichen werden. Auf Pharmahersteller soll zukommen, dass Medikamente verstärkt mit Rabattverträgen gehandelt werden. Auch bei Apotheken soll ein Rabatt erhöht werden. Bei den Kassen sollen unter anderem Verwaltungs- und Werbeausgaben begrenzt werden.

Zugleich sieht der Entwurf nun auch vor, dass der reguläre Bundeszuschuss an die Kassen von jährlich 14,5 Milliarden Euro zur Haushaltssanierung gekürzt werden soll – von 2027 bis 2030 auf jährlich 12,5 Milliarden Euro. 

Mehr Steuergeld für Gesundheit von Bürgergeld-Empfängern

Für die Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehern, die generell gesetzlich versichert sind, soll es mehr Steuergeld aus dem Haushalt geben – zumindest etwas: zunächst 250 Millionen Euro für 2027, der Betrag soll dann Jahr für Jahr aufwachsen. Hintergrund ist, dass die vom Bund gezahlte Pauschale die Kosten nicht deckt. Laut Expertenkommission resultieren daraus aber Kassenausgaben von zwölf Milliarden Euro im Jahr, die aus dem Etat getragen werden sollten.

Neue Zuckerabgabe ab 2028

In anderthalb Jahren soll dann auch eine Zuckerabgabe für gesüßte Getränke wie Limonaden und Colas über ein separates Gesetz eingeführt werden. Die Mehreinnahmen von 450 Millionen Euro im Jahr sollen den gesetzlichen Kassen zukommen. Ärzte und Verbraucherschützer fordern seit langem einen Aufschlag als Anreiz, um zu weniger Übergewicht und Diabetes beizutragen. Die Unionsfraktion meldete noch Vorbehalte an. „Das wird bei uns eine große Diskussion geben, das geht nicht einfach durch“, sagte Haushaltsexperte Christian Haase (CDU) der „Bild“.

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