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Günstige Alternativen zur beitragsfreien Familienversicherung

Für fast 1,8 Millionen Verheiratete könnte nach der Gesundheitsreform die Mitversicherung als Familienmitglied enden. Ein Monatsbeitrag von 240 Euro steht im Raum – doch es gibt Alternativen, von Null Euro bis 41,50 Euro.

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Eltern mit vier Kindern sitzen in einer Hüpfburg.

© Nicht definiert

Köln (rw).Besonders einer der 66 Vorschläge, welche die Finanzkommission Gesundheit vorgelegt hat, beunruhigt viele Menschen: Falls die beitragsfreie Familienversicherung beendet werden sollte, müssten sich rund 1,77 Millionen Verheiratete – überwiegend Frauen – anderweitig versichern. In der politischen Diskussion werden derzeit vor allem die beiden Varianten genannt, dann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen oder den Mindestbeitrag zu zahlen, den freiwillig versicherte Selbstständige leisten. Dieser liegt derzeit bei rund 240 Euro pro Monat (Kranken- und Pflegeversicherung zusammen). 

Midijob statt Minijob als Variante

Die Kommission erwartet, dass durch ihren Reformvorschlag „Anreize zur Aufnahme oder Ausweitung einer eigenständigen sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit gesetzt werden“. Viele der Betroffenen werden – so die Erwartung der Wissenschaftler – künftig vom Minijob in den sogenannten Übergangsbereich (Midijob) wechseln. Bei einem Bruttoentgelt zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro gelten reduzierte Sozialversicherungsbeiträge: Bei einem Bruttogehalt von1.000 Euro zahlt man nur rund 41,50 Euro Kranken- und 10,20 Euro Pflegeversicherungsbeitrag. Wer mindestens ein Kind hat und 603,01 Euro verdient, zahlt sogar gar keine Beiträge.

Kein akuter Handlungsbedarf

Die Empfehlungen der Kommission sind aber zunächst einmal lediglich Vorschläge: Aktuell passiert noch nichts. Die Ideen werden zunächst bewertet, diskutiert, ausgewählt und müssen dann erst in ein Gesetz gegossen und von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Frühestens ab 2027 ist mit Änderungen zu rechnen. Zudem könnte es – so die Kommission – einen „angemessenen Übergangszeitraum“ geben, um Haushalten Zeit zur Anpassung ihrer Versicherungs- oder Erwerbssituation zu ermöglichen. Als Grundlage der Entscheidung nennt ihre-vorsorge.de die wichtigsten Fragen und Antworten zur beitragsfreien Familienversicherung auf

Was umfasst derzeit die „beitragsfreie Familienversicherung“?

Wenn ein Familienmitglied gesetzlich krankenversichert ist – egal ob pflicht- oder freiwillig – können Ehepartner und Kinder häufig beitragsfrei mitversichert werden. Die Leistungen für Familienversicherte sind dabei identisch mit denen regulärer Mitglieder, lediglich ein Anspruch auf Krankengeld besteht nicht. Voraussetzung ist ein geringes Einkommen.

Die Einkommensgrenze liegt 2026 bei 565 Euro monatlich, für geringfügig Beschäftigte bei 603 Euro. Auch wer ein Minijob-Einkommen unterhalb dieser Grenze erzielt, kann mit weiteren kleinen Einkünften bis zur Grenze von 603 Euro aufstocken, ohne den Anspruch zu verlieren. „Ein Minijob-Gehalt unter 603 Euro kann tatsächlich mit anderen Einkünften ergänzt werden – bis zu dieser Grenze bleibt Familienversicherung möglich“, erklärt Claudia Widmaier vom GKV-Spitzenverband.

Gibt es die beitragsfreie Familienversicherung auch in der privaten Krankenversicherung?

Nein. Sie ist ein exklusives Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung. In der privaten Krankenversicherung muss für jedes Familienmitglied ein eigener Vertrag abgeschlossen werden.

Wie viele Menschen sind familienversichert?

Stand 2. März 2026 waren 15,78 Millionen Personen ohne eigenen Beitrag versichert – etwa 21 Prozent aller gesetzlich Versicherten. Der Großteil davon sind Kinder (13,28 Millionen). Weitere rund 2,5 Millionen sind Ehepartner – zu fast 90 Prozent Frauen. Für unverheiratete Paare gilt diese Regelung nicht.

Was soll sich laut Kommission ändern?

Betroffen wären ausschließlich Ehepartner. Die Kommission empfiehlt, die beitragsfreie Krankenversicherung für Ehegatten und gleichgestellte Lebenspartner ohne Kinder unter sechs Jahren abzuschaffen. Diese Regelung sei aus der Zeit gefallen und an das Modell der „Einverdiener-Ehe“ gekoppelt – ein Konzept, das angesichts gestiegener Frauenerwerbstätigkeit überholt sei. Künftig soll die beitragsfreie Mitversicherung an „tatsächlichen Betreuungsaufwand“ gebunden werden. Wer also Kinder unter sechs Jahren betreut, könnte weiterhin familienversichert bleiben. Insgesamt wären rund 1,77 Millionen Ehepartner betroffen.

Und was ist mit pflegenden Angehörigen?

Für pflegende Angehörige sieht die Kommission Lücken im Krankenversicherungsschutz und Nachholbedarf des Gesetzgebers. Wer Angehörige pflegt und aufgrund dieser Tätigkeit höchstens geringfügig beschäftigt sein kann, soll künftig über das Pflegeversicherungsgesetz besser abgesichert werden. 

Was gilt für Senioren?

Etwa 200.000 Familienversicherte haben bereits die reguläre Altersgrenze erreicht. Für sie soll sich nichts ändern. Die Kommission betont, dass für diese Gruppe der Einstieg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung kaum realistisch ist – daher  soll die beitragsfreie Mitversicherung bestehen bleiben.

Was gilt künftig für mitversicherte Kinder?

Bei den Regelungen für Kinder sieht die Kommission keinen Handlungsbedarf. Diese können in der Familienversicherung mitversichert werden, solange sie das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nicht erwerbstätig sind. Für Schüler und Studierende gilt die Familienversicherung bis zum 25. Geburtstag. Haben sie einen freiwilligen Wehrdienst oder ein Freiwilliges Jahr absolviert, verlängert sich die Mitversicherung um bis zu zwölf Monate.

Beitragsfrei mitversichert werden können auch Stiefkinder und Enkelkinder, wenn sie überwiegend vom Mitglied der Krankenkasse unterhalten werden. Kinder mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung können ohne Altersbegrenzung familienversichert bleiben, sofern sie nicht in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen.
Auch für Kinder gelten die Einkommensgrenzen von 565 bzw. 603 Euro.


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