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Darlehen für Pflege „gescheitert“

Patientenschützer fordern Pflegezeitgeld ähnlich Elterngeld für pflegende Angehörige, die eine Auszeit vom Job nehmen

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Berlin (dpa). Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat staatliche Darlehen für die Pflege von Angehörigen als gescheitert kritisiert. „Kein Mensch nimmt einen Kredit, um weniger arbeiten zu müssen und dafür Angehörige zu pflegen“, sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Brysch forderte stattdessen die Einführung eines Pflegezeitgelds ähnlich dem Elterngeld. Dies solle eine staatlich finanzierte Lohnersatzleistung sein, sagte er.

Zinsloses Darlehen wird nur wenig genutzt

Hintergrund ist, dass nur wenig Menschen die Möglichkeit von zinslosen Darlehen nutzen, wenn sie ihre Arbeitszeit reduzieren oder eine Auszeit nehmen, um zu Hause einen Angehörigen zu pflegen. Eingeführt wurden diese Darlehen durch das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf 2015. Seither haben lediglich 921 Personen davon Gebrauch gemacht, wie eine vom Bundestag veröffentlichte Antwort der Bundesregierung auf eine FDP-Anfrage zeigt, über die die „Süddeutsche Zeitung“ bereits berichtet hatte.

Darlehen bis zur Hälfte des fehlenden Nettogehaltes

Beschäftigte haben in Unternehmen ab 15 Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf eine bis zu sechsmonatige Freistellung, wenn sie einen Pflegebedürftigen in häuslicher Umgebung pflegen. Während dieser Pflegezeit kann ein solches Darlehen in Anspruch genommen werden. Dies haben seit der Einführung 520 Menschen genutzt. Ein solches Darlehen kann auch bei der Familienpflegezeit genutzt werden, bei der man die Arbeit für bis zu 24 Monaten auf 15 Wochenstunden reduzieren kann. 401 Personen haben dies bisher genutzt.

Die Darlehen werden beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt und in monatlichen Raten ausgezahlt. Sie decken bis zur Hälfte des durch die Arbeitszeitreduzierung fehlenden Nettogehalts ab.

Keine echte Entlastung für pflegende Angehörige

Nach offizieller Schätzung haben 2017 rund 82.000 Personen eine Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahme der Förderung der Beschäftigten durch das zinslose Darlehen sei dabei hinter den vom Gesetzgeber getroffenen Annahmen zurückgeblieben, räumt die Regierung in ihrer Antwort ein. Allein für 2018 war von mehr als 4.200 Darlehen ausgegangen worden.

Brysch sagte: „Die Regelung geht an den Bedürfnissen der 360.000 berufstätigen pflegenden Angehörigen vorbei.“ Gerade einmal 200 Darlehen pro Jahr im Schnitt seien eine traurige Bilanz. Doch weder Familienministerin Franziska Giffey (SPD) noch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wollten daran etwas ändern.

„Es braucht endlich eine echte Entlastung für pflegende Angehörige“, sagte Brysch. „Beruf und Pflege lassen sich nur dann vereinbaren, wenn es für pflegende Angehörige eine staatlich finanzierte Lohnersatzleistung ähnlich dem Elterngeld gibt.“

Weitere Informationen

Die Pflege von Angehörigen kann sich positiv auf die eigene Rente auswirken, denn die Pflegeversicherung zahlt unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für die Pflegenden. Mehr dazu erfahren Sie unter Rente und Pflege.


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