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Durch Prävention fit für den Job bleiben

Wer eine gesundheitsgefährdende Beschäftigung ausübt und unter ersten gesundheitlichen Beeinträchtigungen leidet, kann anspruchsberechtigt sein.

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Bad Homburg (drv/sth). Steigende Anforderungen im Beruf und die Zunahme chronischer Erkrankungen lassen viele Menschen daran zweifeln, dass sie bis ins Rentenalter berufstätig sein können. Oftmals werden leichtere Beschwerden ignoriert oder zu spät angegangen. Im Laufe der Jahre können sich daraus ernste Erkrankungen entwickeln, die die Erwerbsfähigkeit gefährden. Um dieser Entwicklung vorzubeugen, bietet die gesetzliche Rentenversicherung seit einiger Zeit auch präventive (vorbeugende) Leistungen für Versicherte an, die bereit sind, aktiv an ihrer Gesundheit und dem Erhalt ihrer Erwerbsfähigkeit mitzuarbeiten.

Die Prävention soll helfen, gesundheitliche Probleme aktiv anzugehen und den (Berufs-) Alltag in Zukunft besser zu bewältigen. Gesunde Ernährung, regelmäßige Bewegung und Entspannungsübungen können das Leben wieder ins Gleichgewicht bringen. Die psychologischen Strategien zum Selbstmanagement helfen dabei, durchzuhalten und langfristig einen gesünderen Lebensstil zu verwirklichen. So vermeidet man auf Dauer lange Krankheitszeiten und ein frühes Ausscheiden aus dem Erwerbsleben.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit (Prävention) kann erhalten, wer eine besonders gesundheitsgefährdende Beschäftigung ausübt, also z. B. Arbeiten im Schichtdienst, Arbeiten, die mit starker körperlich einseitiger Belastung oder mit hohem nervlichen oder emotionalen Stress verbunden sind. Darüber hinaus müssen erste gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, die noch keinen Krankheitswert haben, etwa häufig wiederkehrende Schmerzen, beginnende psychische Beeinträchtigungen, ernste Probleme mit dem Gewicht oder dem Stoffwechsel oder Probleme mit den Atemwegen.

Auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen müssen vorliegen:

  • Sie müssen in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung sechs Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit haben oder
  • innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eine versicherte Beschäftigung aufgenommen und bis zum Antrag ausgeübt haben oder nach einer solchen Beschäftigung bis zum Antrag arbeitsunfähig oder arbeitslos gewesen sein oder
  • bei der Antragstellung die Wartezeit (Versicherungszeit) von 15 Jahren erfüllt haben.

Phasen der Prävention

Eine Präventionsleistung der Rentenversicherung gliedert sich in drei Phasen:

  1. Die mehrtägige Initialphase beginnt in der Regel mit einer medizinischen Eingangsuntersuchung, in der Ihre persönlichen gesundheitlichen Risiken festgestellt werden sollen. Mit Ihnen werden individuelle Präventionsziele erarbeitet. In den nachfolgenden Schulungen lernen Sie in der Gruppe, wie Sie Ihren Berufsalltag durch gesunde Ernährung, Bewegung und regelmäßige Entspannungsübungen in Zukunft besser bewältigen können.
  2. Die nachfolgende, längere Trainingsphase erfolgt berufsbegleitend. An ein bis zwei Abenden pro Woche werden in der Gruppe die neu erlernten Strategien vertieft, und Sie gewöhnen sich daran, Sport, Entspannung und gesunde Ernährung in Ihren individuellen Lebensalltag zu integrieren.
  3. Am Ende steht die mehrmonatige Eigeninitiativphase: Jetzt setzen Sie das Erlernte selbständig um und machen aus Ihren Vorsätzen feste Gewohnheiten. Nach dieser Phase treffen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Gruppe noch einmal zusammen, um Bilanz zu ziehen und evtl. zwischenzeitlich aufgetretene Probleme zu besprechen (Auffrischungstag(e)).


Manche Rentenversicherungsträger bieten alternativ auch eine andere Durchführung der Leistungen zur Prävention an (stationär oder ambulant). Welche Leistung für Sie persönlich in Betracht kommt, entscheidet Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger.

Mehr zum Thema:

www.deutsche-rentenversicherung.de

Link zu weiteren Informationen der Deutschen Rentenversicherung über die Prävention

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