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E-Patientenakte: Diese Einstellungen sollten Sie kennen

Endlich die ePA-App zum Laufen gebracht – und nun fragen Sie sich: Wer hat Zugriff worauf und was kann ich anpassen? Hier kommt ein Überblick.

Krankenkassen-App mit elektronischer Patientenakte auf Smartphone. Bild: IMAGO / Rüdiger Wölk

© Nicht definiert

Berlin (dpa/tmn). Arztbriefe und Befunde an einem Ort: Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitaler Gesundheitsordner. Über die ePA-App der eigenen Krankenkasse kann man als Patient oder Patientin nicht nur sehen, was dort alles liegt – sondern die Akte auch selbst verwalten. Was genau Sie tun können: 

1. Zugriffszeiten verlängern oder verkürzen

Grundsätzlich gilt: Arztpraxen, Kliniken und Co dürfen nur auf die elektronische Patientenakte zugreifen, wenn das für die Behandlung notwendig ist – und das auch nicht unendlich lang. 

Ein Beispiel: Sie gehen zum Vorsorgetermin in die Arztpraxis und reichen die Gesundheitskarte über den Tresen. Ab dem Moment, in dem sie ins Lesegerät gesteckt wird, hat die Arztpraxis 90 Tage lang Zugriff auf Ihre ePA – so die Standardeinstellung. Heißt: So lange kann Arzt oder Ärztin Inhalte in der ePA sehen und Dokumente darin ablegen. 

Bei Apotheken ist dieser voreingestellte Zeitraum deutlich kürzer – drei Tage sind es. Generell gilt: Die Zugriffszeiten lassen sich in der ePA-App individuell verlängern oder verkürzen, so das Portal „Gesund.bund.de“. 
Gut zu wissen: Die Krankenkasse hat keinen Zugriff auf die Daten in der ePA

2. Dokumente – oder gleich die ganze ePA – verbergen 

Sie möchten nicht, dass Ihr Zahnarzt von Ihrer Angststörung erfährt? Dann gibt es eine schlechte Nachricht: Es ist nicht möglich, einzelne Arztbriefe und Befunde für bestimmte medizinische Einrichtungen unsichtbar zu machen. 
Mit einer Ausnahme: Die Medikationsliste lässt sich vor einzelnen Einrichtungen verbergen. 

Was aber laut „Gesund.bund.de“ möglich ist: 

  • Man kann einstellen, dass eine bestimmte Einrichtung gar keinen Zugriff auf die ePA hat.
  • Zudem lassen sich einzelne Dokumente verbergen, die dann allerdings für niemanden mehr sichtbar sind – außer für einen selbst. Verborgene Dokumente kann man als Nutzer oder Nutzerin jederzeit wieder freigeben. Alternativ kann man auch Dokumente aus der ePA löschen – das lässt sich nicht rückgängig machen.

3. Alte Arztbriefe hochladen 

Wer einen ersten Blick in die ePA wirft und einen Überblick über seine gesamte Krankenhistorie erwartet, wird feststellen: Die ist dort nicht zu finden. 

Erst seit dem 1. Oktober 2025 sind alle sogenannten Leistungserbringer – also Arztpraxen, Krankenhäuser und Co. – dazu verpflichtet, die ePA zu befüllen. Zuvor passierte das auf freiwilliger Basis. 

Alte Dokumente müssen sie hingegen nicht hochladen. Wer die in seiner ePA haben möchte, kann sie einscannen bzw. abfotografieren und dann hochladen. Außerdem gibt es der Verbraucherzentrale zufolge die Möglichkeit, zweimal innerhalb von 24 Monaten die Krankenkasse zu bitten, bis zu zehn ältere medizinische Dokumente zu digitalisieren.


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