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Erster Blick in die E-Patientenakte: Was erwartet mich?

Die ePA für alle ist da! Was genau ist nun zu Beginn in meiner Akte zu finden – und was nicht? Eine Expertin klärt die wichtigsten Fragen, denn die Widerspruchsrate ist bislang zwar gering, doch die Unsicherheit noch groß.

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Erster Blick in die E-Patientenakte: Was erwartet mich?

© Nicht definiert

Berlin (dpa).  Die elektronische Patientenakten (ePA) wird seit heute schrittweise und flächendeckend in Deutschland eingeführt. Für Ärztinnen und Ärzte soll die Nutzung zunächst auf freiwilliger Basis beginnen. Eine vorgesehene Pflicht, wichtige Behandlungsdaten in die E-Akten einzustellen, soll für Gesundheitseinrichtungen dann zum 1. Oktober greifen. Und die Patienten? Für rund 70 Millionen der gut 74 Millionen gesetzlich Versicherten haben die Krankenkassen bereits eine ePA angelegt, die über die Apps der Kassen eingesehen werden kann. Nach Aussagen des scheidenden Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach haben nur etwa fünf Prozent der Patienten der Nutzung widersprochen.

Klarer Rahmen für die Nutzung

Doch bei vielen Menschen gibt es Unsicherheiten, wie Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schildert. „Viele Menschen haben die Vorstellung, dass der Arbeitgeber, die Krankenkasse oder sonstige Versicherungen wie die Lebensversicherung Zugriff auf die ePA nehmen können“, schildert sie. Bedenken, die sich ausräumen lassen: Denn es ist gesetzlich geregelt, dass nur Gesundheitsdienstleister wie etwa Arztpraxen oder Apotheken Zugriff auf die Akte haben – und das auch nur im Zusammenhang mit einer Behandlung bzw. Versorgung. Und: Wer sich die App eingerichtet hat, kann Zugriffsrechte anpassen. Das müssen Sie in diesem Zusammenhang wissen: 

Die App ist eingerichtet. Finde ich nun in meiner ePA alle alten Arztbriefe? 

Nein. Wer erwartet, sämtliche Laborbefunde und Arztbriefe aus der Vergangenheit in der Akte vorzufinden, wird enttäuscht. „Grundsätzlich werden nur Dokumente eingestellt, die in einem aktuellen Behandlungszusammenhang anfallen“, sagt Sabine Wolter. 
Ganz leer ist die ePA jetzt zu Beginn aber nicht: Gut möglich, dass Sie eine Liste an Medikamenten vorfinden, die Ihnen zuletzt verordnet worden sind. „Diese Medikationsliste ist eine der ersten Funktionen der ePA. Dort sehen Sie alle verschriebenen und eingelösten E-Rezepte“, erklärt Sabine Wolter. 
Vorteil dieser Funktion: Ärzte sollen so künftig besser prüfen können, ob sich die verordneten Medikamente miteinander vertragen. „Schließlich hat nicht jeder seinen aktuellen Medikationsplan in Papierform immer dabei – und manchmal fehlen Eintragungen“, sagt Sabine Wolter. 
Möglicherweise finden Sie auch Abrechnungsdaten Ihrer Krankenkasse in Ihrer ePA-App vor. Falls nicht, dauert es noch etwas, bis sie auftauchen – das hängt vom Tempo der jeweiligen Krankenkasse ab. Wolters Erfahrung aus den ePA-Kursen: „Viele finden gut, dass sie endlich einen Einblick bekommen, was zwischen Arzt und Krankenkasse abgerechnet wird.“ 

Kann ich selbst Dokumente in meine ePA hochladen? 

Ja, das geht – und zwar mitunter auch recht komfortabel. Je nach App reicht es aus, das entsprechende Dokument mit der Smartphone-Kamera abzufotografieren. Wer seine ePA selbst mit älteren Befunden, Arztbriefen und Co. befüllt, sollte die Dateien aber unbedingt sinnvoll benennen, wie Sabine Wolter rät. Denn: „Es gibt momentan noch keine Volltextsuche. Um das Dokument wiederzufinden, muss man sich an dem orientieren, was man als Überschrift gesetzt hat.“ Am besten hält man im Titel nicht nur fest, um was für ein Dokument es sich handelt, sondern vermerkt auch Datum und Arzt. 

Zugriffsrechte: Wer kann nun wie lange auf meine ePA zugreifen? 

Tut Sie nun nichts, bleibt es bei den voreingestellten Zugriffsrechten. Standardmäßig haben Arztpraxen dann im Zusammenhang mit einer Behandlung 90 Tage Zugriff auf Ihre ePA und alle darin liegenden Dokumente, die nicht verborgen sind. „Der Behandlungszusammenhang wird dabei mit dem Einstecken der Gesundheitskarte eröffnet“, sagt Sabine Wolter. Bei Apotheken ist eine Dauer von drei Tagen voreingestellt. 
Diese voreingestellten Zeiträume lassen sich in der ePA-App verlängern oder verkürzen. So lässt sich beispielsweise einstellen, dass eine bestimmte Arztpraxis nur für den Tag des Behandlungstermins Zugriff auf die ePA nehmen kann. 
Sie wollen wissen, welche Einrichtung wann genau auf Ihre ePA zugegriffen hat? Darüber gibt die App im Nachhinein Aufschluss in einem Protokoll mit Datum- und Zeitstempel. 

Ich habe beispielsweise eine psychische Erkrankung und möchte nicht, dass etwa mein Zahnarzt davon erfährt. Was kann ich tun? 

Es gibt die Möglichkeit, einzelne Dokumente in der ePA zu verbergen. Was man dabei allerdings wissen muss: „Wenn ich ein bestimmtes Dokument verberge, dann sieht es der Zahnarzt nicht – allerdings auch kein anderer Arzt, nur ich selbst kann es sehen“, sagt Sabine Wolter. 
Heißt: Es ist nicht möglich, einzelne Dokumente gezielt für bestimmte Behandler zu sperren. Ein Ausweg kann sein, die entsprechenden Dokumente vor dem Zahnarztbesuch zu verbergen – und sie im Anschluss wieder freizugeben. 
Wer sich unwohl bei dem Gedanken fühlt, dass künftig besonders sensible Gesundheitsinformationen in der eigenen E-Patientenakte landen, sollte wissen: „Man kann beim Arztbesuch sagen: Ich möchte nicht, dass dieses Dokument in die ePA wandert“, sagt Sabine Wolter. Geht es etwa um HIV-Infektionen, psychische Erkrankungen oder Schwangerschaftsabbrüche muss der Arzt oder die Ärztin sogar darauf hinweisen, dass man dem Einstellen in die ePA widersprechen kann. 

Wie schnell füllt sich meine Akte in der kommenden Zeit? 

Die ePA startet nun in eine sogenannte Hochlaufphase. Allerdings sollten Ärzte, Kliniken und andere Leistungsanbieter erst ab dem 1. Oktober dazu verpflichtet werden, die ePA zu nutzen. Bis dahin stellen sie wichtige Gesundheitsdokumente auf freiwilliger Basis ein. 
Für die kommenden Wochen und Monate gilt also: „Es kommt darauf an, wie schnell sich die Praxen, Apotheken und Krankenhäuser mit ihren Systemen daran beteiligen“, sagt Sabine Wolter. Ihre Einschätzung: „Bei vielen Patienten wird in der ePA-App erst einmal nichts passieren.“ 
Es kann aber auch anders laufen: Wenn man etwa eine Ärztin hat, die für die ePA technisch schon in den Startlöchern steht, „dann habe ich in den nächsten Wochen vielleicht schon Laborbefunde oder Arztbriefe, die neu hereinkommen“.

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