Heilbronn (dpa/tmn). Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Versicherten Geldprämien oder Kostenzuschüsse an, um Versicherte für gesundheitsförderliche Programme zu begeistern. Laut der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI) können das zum Teil mehrere Hundert Euro sein.
Belege einreichen und Fristen beachten
Die GVI rät, sich dazu schleunigst noch schlauzumachen. Am besten direkt bei der Kasse, so GVI-Präsident Siegfried Karle. Denn häufig werde von Bonusprogrammen kein Gebrauch gemacht oder die vorgegebenen Fristen zur Einreichung versäumt. Bei manchen Kassen ende die Frist für Maßnahmen des vergangenen Jahres am 31. März 2022.
Mit ihren Bonusmodellen wollen Krankenkassen Anreize für Versicherte schaffen, an gesundheitsförderlichen Programmen und ärztlichen Untersuchungen teilzunehmen. Um Prämien oder Kostenzuschüsse zu erhalten, war es laut der Verbraucherorganisation bislang notwendig, eine bestimmte Anzahl von gesundheitsfördernden Maßnahmen zu absolvieren. Aufgrund gesetzlicher Änderungen falle diese Einschränkung seit 2021 aber weg.
Länger mit Freude leben und arbeiten – dabei helfen Präventions-Programme der Deutschen Rentenversicherung. Sie richten sich an Beschäftigte, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind.
