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Kraftfahrzeughilfe statt Rente

Für die berufliche Wiedereingliederung ist manchmal ein behindertengerechtes Auto nötig. Betroffene können von der Rentenversicherung einen Zuschuss bekommen.

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Junger Mann im Rollstuhl. Bild: IMAGO / Westend61

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Oldenburg/Bremen (drv). Wenn körperlich beeinträchtigte Menschen aus gesundheitlichen Gründen ihren Arbeitsplatz nicht mehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können, sind sie häufig auf Unterstützung angewiesen. Die Deutsche Rentenversicherung kann diese im Rahmen einer Kraftfahrzeughilfe zur beruflichen Wiedereingliederung bieten. 

Um die Mobilität wieder herzustellen und ein frühzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben zu verhindern, kann die Deutsche Rentenversicherung zum Beispiel den Kauf eines behindertengerechten Autos oder dessen Zusatzausstattung unterstützen.

Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 4800. Antragsformulare gibt es auf deutsche-rentenversicherung.de zum Download.


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