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Neue Diskussion um Masern-Impfpflicht

Masern sind hochansteckend und keineswegs harmlos – in Deutschland gibt es immer wieder größere Ausbrüche. Kommt nun eine Impfpflicht?

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Frau mit Mund-Nasen-Schutz zieht eine Impfspritze auf. Bild: IMAGO / Sven Simon / Frank Hoermann

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Berlin (dpa). Nach Fieber, Husten und Schnupfen folgt der charakteristische rote Hautausschlag. Angesichts einer erneuten Häufung der Masern-Fälle in Deutschland ist eine neue Debatte um die Einführung einer Impfpflicht entbrannt. Man mache sich große Sorgen über die Zunahme der ansteckenden Krankheit, erklärte das Bundesgesundheitsministerium am Montag. Die große Koalition erwägt eine Impfpflicht für Kinder.

Wo sind Masern aktuell verbreitet?

2019 gab es in Deutschland bisher 170 Masern-Erkrankungen, viele davon in Nordrhein-Westfalen. Die Zahl der Fälle schwankt stark von Jahr zu Jahr, manchmal gab es mehrere Tausend Erkrankungen. „Wir kommen mit der Elimination nicht so recht voran“, sagt Susanne Glasmacher, Sprecherin des Robert Koch-Instituts (RKI) in Berlin, wo die Meldungen aus den Bundesländern zusammenlaufen.

Zu Ausbrüchen kommt es öfter in Großstädten und Ballungsräumen. Das extrem ansteckende Masern-Virus wird durch Tröpfchen übertragen und hat dort leichtes Spiel, wo sich viele Menschen auf engem Raum aufhalten.

Warum sind Masern so gefährlich?

Bei Infizierten wird das Immunsystem geschwächt, es kann zu Komplikationen wie Mittelohr- und Lungenentzündungen kommen. Eine ursächliche Therapie gibt es nicht. Es sei keine harmlose Kinderkrankheit, betont Glasmacher. „Wir sehen bei 1.000 Erkrankten einen Todesfall.“

Jakob Maske, Berliner Sprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, ergänzt: „Bei Säuglingen stirbt sogar eines von 300 erkrankten Kindern.“ Manchmal führt die Krankheit erst nach Jahren zum Tod, etwa bei der Masern-Gehirnentzündung SSPE – wer im Säuglingsalter an Masern erkrankt, ist besonders gefährdet.

Wie verbreitet sind Masern-Impfungen bei Kindern in Deutschland?

Laut RKI erreichen bei der Schuleingangsuntersuchung inzwischen alle Bundesländer eine Impfquote von mindestens 95 Prozent für die erste Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln.

Verbesserungsbedarf gebe es aber bei der zweiten Impfung, die den Impfschutz ausweiten soll. Es sei ein Problem, dass Kinder oft zu spät geimpft würden, sagt Glasmacher. „Aber das Hauptproblem sind die jungen Erwachsenen.“ Eine Impfpflicht halte das RKI vor diesem Hintergrund derzeit „eher für kontraproduktiv und schädlich“.

Woher kommt die Impflücke bei jungen Erwachsenen?

Bei Menschen, die nach 1970 geboren wurden, fehlt oft die zweite Masernimpfung, weil diese in deren Kindheit noch nicht vorgesehen war. Später wird sie oft aus Unwissen oder Schludrigkeit nicht mehr nachgeholt. Hier liegt die Impfquote laut RKI zum Teil bei nur 30 Prozent. Infizierte Erwachsene können wiederum kleine Kinder oder Säuglinge anstecken, die (noch) nicht geimpft sind.

Warum sträuben sich manche Eltern gegen das Impfen?

Aus Sicht von Kinderärzten sind falsche Informationen ein Grund. „Viele Eltern sind durch Unwahrheiten im Internet und in anderen Medien verunsichert“, sagt Maske. Nach Beratungen durch Fachärzte seien die Eltern in der Regel beruhigt und ließen ihre Kinder auch impfen, so Maskes Erfahrung. „Aber bis das passiert ist, vergeht oft wertvolle Zeit, in der die Kinder nicht geschützt sind.“

Über eine Masern-Impfpflicht wird immer wieder gesprochen. Warum wurde sie bisher nicht eingeführt?

Die Einführung ist eine Frage des politischen Willens, aber auch mit komplizierten rechtlichen Aspekten verbunden. In einer Ausarbeitung für den Bundestag schrieben Experten 2016, dass sich eine Impfpflicht wohl nur bei Krankheiten etwa mit hoher „Gefahr eines fatalen Verlaufs für das Leben oder die Gesundheit der Kinder“ durchsetzen ließe.

1959 wurde zum Beispiel eine Impfpflicht gegen Pocken als verfassungsgemäß eingestuft, angesichts einer Sterblichkeitsrate von 30 Prozent. Nach der Ausrottung wurde die Pflicht wieder aufgehoben.

Seit wann wird gegen Masern geimpft?

Der erste Impfstoff wurde 1967 in Deutschland zugelassen. In der DDR wurde 1970 eine Pflichtimpfung eingeführt, in der Bundesrepublik eine Impfung ab 1974 empfohlen. Seit 1991 wird eine zweifache Impfung für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahren empfohlen. Die aktuelle Empfehlung lautet, die erste Impfung im Alter von elf bis 14 Monaten und die zweite Impfung im zweiten Lebensjahr durchführen zu lassen.

Weitere Informationen

www.rki.de
Robert Koch Institut zur Impfung gegen Masern

www.bundestag.de
Wissenschaftliche Dienste des Bundestages zur Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Impflicht für Kinder (PDF)

www.riki.de: FAQ
Fragen und Antworten zur Schutzimpfung gegen Masern des RKI

www.rki.de: Schuleingangsuntersuchung
Ergebnisse Schuleingangsuntersuchung (PDF)

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