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Neue U-Untersuchung für 9- bis 10-Jährige kommt

Kinder werden bei der U-Untersuchung regelmäßig untersucht. Künftig gibt es das Angebot als Kassenleistung auch für 9- bis 10-Jährige. Für diese haben die Ärzte bestimmte Risiken im Blick.

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Neue U-Untersuchung für 9- bis 10-Jährige kommt

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Berlin (dpa). Neun- bis Zehnjährige sollen künftig eine neue Vorsorgeuntersuchung, bekannt als U-Untersuchung, beim Kinderarzt als Kassenleistung bekommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der festlegt, welche medizinischen Leistungen gesetzlich Krankenversicherte in Anspruch nehmen können, hat die sogenannte U10 beschlossen. Untersucht werden sollen insbesondere ein mögliches Übergewicht, die körperliche Aktivität, die Bildschirmzeit und psychische Auffälligkeiten. 

„Speziell für Kinder im Alter zwischen 9 und 10 Jahren weisen Studienergebnisse auf besondere Risiken hin“, teilte G-BA-Mitglied Bernhard van Treeck mit. Zu viel Handyzeit etwa könne zu Sprachentwicklungs- und Konzentrationsstörungen führen. Bewegungsmangel könne Übergewicht begünstigen. Die U10 ermögliche, zu untersuchen, ob sich das Kind altersgerecht entwickele oder es Hinweise auf Erkrankungen beziehungsweise besondere Risiken gebe. Auch eine Impfberatung steht laut G-BA auf dem Plan, vor allem um die Quoten der HPV-Impfung (Humane Papillomviren) zu erhöhen. 

Bis zur Umsetzung dauert es noch

Bislang gab es nach Angaben des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit (BIÖG) für Kinder in Deutschland folgende Untersuchungen als Kassenleistung: U1 bis U3 finden in den ersten Tagen und Wochen nach der Geburt statt, U4 bis U6 bis zu Vollendung des ersten Lebensjahres, U7 bis U9 bis kurz nach dem 5. Geburtstag. Die Jugenduntersuchungen gehen dann erst wieder ab dem Alter von 12 Jahren los. 

Bis Kinderarztpraxen die U10 als Kassenleistung anbieten, wird es noch einige Monate dauern. Zunächst müssen die Beschlüsse dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt werden. Gibt es keine Einwände, werden sie im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten in Kraft. Danach wird innerhalb von 6 Monaten festgelegt, wie viel Geld Ärztinnen und Ärzte für die Untersuchung bekommen. Erst dann kann die U10 als Kassenleistung angeboten werden.


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