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Reha selbst organisieren

Mehr Selbstbestimmung und Selbstverantwortung im Rehabilitationsprozess durch „Persönliches Budget“.

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Rehapatient beim Krafttraining mit einer Physiotherapeutin. Bildnachweis: wdv © Lauer, Jan

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Oldenburg/Bremen (drv). Im Bereich der Rehabilitation gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Erfüllt der Kunde die Voraussetzungen für die beantragte Leistung, kann diese in der Regel aber auch als Geldleistung, als „Persönliches Budget“ in Anspruch genommen werden.

Das Persönliche Budget ist eine besondere Form der Leistungserbringung, bei der die Berechtigten zu Akteuren im Rehabilitationsverfahren werden, indem sie ihre Rehabilitationsleistungen selbst organisieren und beschaffen.

Diese Form der Leistungserbringung ermöglicht Menschen mit Behinderung beziehungsweise von Behinderung bedrohten Menschen mehr Selbstbestimmung und Selbstverantwortung im Rehabilitationsprozess.

Welche Leistungen können als Persönliches Budget erbracht werden?

Grundsätzlich ist bei fast alle Teilhabeleistungen die Leistungserbringung als Persönliches Budget möglich. Ein Persönliches Budget können Versicherte auch erhalten, wenn sie Leistungen verschiedener Sozialleistungsträger, z. B. von der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenkasse und der Agentur für Arbeit benötigen. In diesem Fall spricht man von einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget. Zur Vereinfachung ist in diesen Fällen nur ein Leistungsträger der Ansprechpartner, der alles organisiert und koordiniert.

Wie beantragt man ein Persönliches Budget?

Zunächst muss ein gewöhnlicher Antrag für die gewünschte Reha-Leistung gestellt werden. Auf diesem Antrag sollte ein Hinweis auf die besondere Form der Leistungserbringung vermerkt werden.

Besteht ein Anspruch auf die beantragte Leistung bei der Deutschen Rentenversicherung, führt der Rentenversicherungsträger mit dem Kunden zunächst ein Bedarfsfeststellungsgespräch. Hierbei wird erörtert, welcher Bedarf besteht, welche Maßnahmen hierfür in Betracht kommen und wie das Rehabilitationsziel bestmöglich erreicht werden kann. Die Maßnahmen müssen die qualitativen Anforderungen der Deutschen Rentenversicherung an eine ganzheitliche Rehabilitation erfüllen.

Daraufhin wird die Höhe des Geldbetrages bestimmt, der zur Deckung des individuellen Bedarfs erforderlich ist. Anschließend schließt der Kunde mit dem Rentenversicherungsträger eine so genannte Zielvereinbarung ab. Sie ist vergleichbar mit einem Vertrag. Die Zielvereinbarung wird individuell auf den Bedarf des Kunden zugeschnitten und enthält neben den persönlichen Angaben und den beteiligten Leistungsträgern auch die Ziele, die mit dem Budget erreicht werden sollen.

Durchführung der Reha

In festgelegten Abständen muss der Kunde belegen, dass er die Budgetmittel dem Zweck entsprechend eingesetzt hat. Schließlich soll der Rehabilitationserfolg und dessen Nachhaltigkeit nicht durch die besondere Form der Leistungserbringung gefährdet werden.

Wird während der Durchführung der Maßnahme festgestellt, dass das Budget über- oder unterschritten wird, muss der Bedarf gegebenenfalls neu ermittelt und die Zielvereinbarung angepasst werden.

Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 4800 oder im Internet unter www.drv-oldenburg-bremen.de.


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