Ihre-Vorsorge Logo

Richtiges Medikament, falsche Diagnose – Krankenkasse muss zahlen

Urteil: Die Kasse muss rückwirkend Kosten für Medikamente übernehmen, wenn die ursprüngliche Diagnose des Arztes falsch war.

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Apothekerin nimmt rosa Rezept entgegen. Bild: IMAGO / Westend61 / imago stock&people

© Nicht definiert

Darmstadt (dpa/tmn). Nur wenn Medikamente für eine Erkrankung zugelassen sind, müssen Krankenkassen in der Regel die Kosten dafür übernehmen. Doch was ist, wenn die ursprüngliche Diagnose der Ärzte falsch ist und sich später zeigt, dass das Arzneimittel für die tatsächliche Erkrankung zugelassen ist?

Dann muss die Kasse auch rückwirkend zahlen, wie ein Urteil des Landessozialgerichts Hessen zeigt (Aktenzeichen: L 8 KR 687/18), auf das die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein hinweist.

Für die erste Diagnose war das verschriebene Medikament nicht zugelassen

Im konkreten Fall ging es um einen Mann, bei dem zunächst eine Ganglienentzündung diagnostiziert wurde. Die Ärzte wollten ihn mit Immunglobulinen behandeln. Doch die Kasse lehnte die Kosten dafür ab. Begründung: Das Medikament sei dafür nicht zugelassen. Der gesetzlich krankenversicherte Mann ließ sich auf eigene Kosten behandeln. Dann stellte sich heraus: Es steckte eine autoimmun bedingte Entzündung der Spinalhinterwurzel hinter seinen Beschwerden. Für diese Erkrankung sind Immunglobuline zur Behandlung zugelassen.

Patient hat Anspruch auf rückwirkende Erstattung

Der Mann klagte auf Kostenübernahme – und hatte Erfolg. Die Kasse musste ihm rund 35.000 Euro zahlen. Ihre Argumentation, dass der Mann erst ab dem Zeitpunkt der geänderten Diagnose Anspruch auf Erstattung habe, ließ das Landessozialgericht nicht gelten. Die Ablehnung einer Leistung bleibe auch dann rechtswidrig, wenn diese Rechtswidrigkeit sich erst im Verlauf des Verfahrens zeige.

Mehr zum Thema Kostenübernahme


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Manchmal reicht das Einatmen von kühler Luft und schon zieht es fies. Wer empfindliche Zähne hat, fragt sich: Was kann ich dagegen tun? Experten geben zum Teil überraschende Tipps.

Time
2 Minuten

Weniger als sieben Stunden Schlaf pro Nacht? Experten zufolge ist das zu kurz. In Deutschland trifft das aber auf viele Menschen zu. Vor allem eine Gruppe ist betroffen, wie eine Untersuchung zeigt.

Time
3 Minuten

Eine Übersichtsstudie zeigt: E-Zigaretten helfen mehr Rauchern beim Ausstieg als andere Methoden. Doch sind sie wirklich die beste Art zum Aufhören? Krebsforscher bleiben kritisch.

Time
2 Minuten

Die Behandlung mit Abnehmspritzen wie Wegovy oder Mounjaro kostet mehrere Hundert Euro im Monat. Eine Kostenübernahme könnte die GKV mit Milliarden belasten, warnt Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands.

Time
2 Minuten

Neue Funktionen sollen die elektronische Patientenaktie attraktiver machen. Welchen konkreten Nutzen bringt das den Versicherten?

Time
2 Minuten

Mehr als 35.000 Menschen sterben jährlich in Deutschland an einer Sepsis. Wie Sie die Warnzeichen selbst erkennen können – und warum schnelle Hilfe Leben rettet.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026