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So hilft die Rentenversicherung kranken Kindern und Jugendlichen

Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Reha-Kosten für Kinder und Jugendliche. Und in der Reha-Klinik gibt es auch Schulunterricht.

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Kinderärztin tastet Lymphknoten am Hals eines Jungen ab.

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München (tö). Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer Rehabilitation auch für Kinder und Jugendliche. Darauf hat die DRV jetzt in einer neu aufgelegten Broschüre aufmerksam gemacht. Demnach bietet die gesetzliche Rentenversicherung für Kinder und Jugendliche, wenn sie chronisch erkrankt sind oder ihre Gesundheit gefährdet ist, spezielle Reha-Leistungen an. Das Ziel dabei: Krankheiten im Kindes- und Jugendalter, wie zum Beispiel Erkrankungen der Atemwege, der Haut, des Bewegungsapparats oder neurologische Krankheiten nicht chronisch werden lassen, um Kindern und Jugendlichen eine spätere Erwerbsfähigkeit zu ermöglichen. In Frage kommt eine Rehabilitation auch bei Übergewicht oder Suchterkrankungen. 

Eine stationäre Rehabilitation dauert laut DRV normalerweise mindestens vier Wochen. Verpflegung und Unterkunft des Kindes, die Übernahme der Reisekosten und auch Nebenkosten, die zum Beispiel für eine erforderliche Begleitperson entstehen können, sind in den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung inbegriffen. Eine Zuzahlung müssen Rentenversicherte bei dieser Reha nicht leisten. Außerdem gut zu wissen: Die Kinder werden in einer altersentsprechenden Gruppe betreut. Damit Schulkinder so wenig Unterrichtsstoff wie möglich versäumen, erhalten sie begleitenden Unterricht in allen Hauptfächern.

Gegebenenfalls bis zum 27. Lebensjahr nutzbar

Auch Kinder und Jugendliche, die eine Waisenrente bekommen, können eine Kinderrehabilitation erhalten, in der Regel bis zum 18. Lebensjahr. Wer nach seinem 18. Geburtstag eine Schul- oder Berufsausbildung oder etwa ein freiwilliges soziales Jahr absolviert, kann das Reha-Angebot sogar bis zum 27. Lebensjahr nutzen. Und auch in einen Haushalt aufgenommene Stief- und Pflegekinder sowie Enkel oder Geschwister von Versicherten oder Rentenbeziehern, die in deren Haushalt aufgenommen sind oder von ihnen überwiegend unterhalten werden, können eine Rehabilitation bekommen.

Informationen gibt es auch unter www.deutsche-rentenversicherung.de/kinderreha. Dort finden Sie zudem die notwendigen Antragsformulare. Alle Vordrucke sind online ausfüllbar. Die Rentenversicherung rät, dem Antrag einen ärztlichen Befundbericht beizulegen. Dieser muss vom Arzt, das ist meist der Kinderarzt, ausgefüllt und unterschrieben sein. Bei der Wahl der Klinik hilft die Internetseite www.meine-rehabilitation.de potentiellen Interessenten. 

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