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Sozialgericht: Geringe Körpergröße ist keine Krankheit

Eine Frau verlangte von ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme einer Beinverlängerung. Doch die Kasse muss nicht zahlen.

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Chirurgen im Operationssaal. Bild: IMAGO / YAY Images /moodboard

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Celle/Bremen (dpa/lni). Eine Körpergröße von knapp 1,50 Meter ist keine Krankheit. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) im Streit zwischen einer jungen Frau und ihrer Krankenkasse entschieden. Man habe sich auf die einhellige Rechtsprechung gestützt, wonach bei einer Frau selbst eine Größe von 1,47 Meter nicht als regelwidriger Körperzustand und damit nicht als Krankheit im Rechtssinne zu bewerten sei, teilte das Gericht am Montag mit.

Geklagt hatte eine Bremerin, weil ihre Krankenkasse die Kosten für eine operative Beinverlängerung nicht bezahlen wollte. Die Frau gab an, unter ihrer kleinen Körpergröße psychisch zu leiden. Sie werde von ihrer Umwelt nicht als vollwertig wahrgenommen und sei auch in ihrer Berufswahl eingeschränkt. Für eine Ausbildung als Pilotin sei sie wegen ihrer Körpergröße abgelehnt worden.

Urteil: Keine Krankheit, kein Leistungsanspruch

Die Kasse lehnte den Antrag ab, da es sich nicht um eine Krankheit handele, die einen Leistungsanspruch auslöse. Das Landessozialgericht bestätigte dies. Alltagsschwierigkeiten könnte durch Hilfsmittel begegnet werden und psychische Beeinträchtigungen seien allein mit therapeutischen Mitteln zu behandeln. Auch die Ablehnung für bestimmte Berufe könne keine Leistungspflicht der Kasse auslösen.

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