Ihre-Vorsorge Logo

Urteil: Schwerbehindertenausweis gilt nicht dauerhaft

Auch bei unbefristetem Grad der Behinderung: Ein Behindertenausweis gilt nicht ewig, so das Landessozialgericht Baden-Württemberg.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Rentnerin umarmt ihren Mann im Rollstuhl. Bild: IMAGO / Westend61 / imago stock&people

© Nicht definiert

Stuttgart (dpa/tmn). Wer einen Schwerbehindertenausweis hat, hat Zugang zu bestimmten Nachteilsausgleichen. Anspruch auf das Dokument hat man mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.

Der Ausweis muss aber in aller Regel nach einigen Jahren neu ausgestellt werden. Das gilt laut einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg auch dann, wenn der GdB unbefristet festgestellt wurde (Aktenzeichen: L 8 SB 2527/21). Auf diese Entscheidung weist das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ hin.

Hintergrund der Befristung ist laut Gericht, dass so künftige Veränderungen des Gesundheitszustandes berücksichtigt werden können.

Klägerin hatte mehrere Erkrankungen

Geklagt hatte eine Frau, die unter anderem an funktionellen Organbeschwerden, einem Herzklappenfehler, einer Depression und Bronchialasthma erkrankt war. Bei ihr war zunächst ein GdB von 30 festgestellt worden – zu wenig für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises. Gegen diese Entscheidung zog sie vor Gericht. In einem Vergleich einigten sich die Beteiligten darauf, dass bei der Klägerin seit Sommer 2020 ein GdB von 60 vorläge. Der Schwerbehindertenausweis, der ihr daraufhin ausgestellt wurde, wurde bis Januar 2026 befristet.

Klage gegen die Befristung blieb erfolglos

Dagegen klagte die Frau. Sie vertrat die Position, dass dem gerichtlichen Vergleich keine Befristung zu entnehmen sei. Zudem sei für sie Voraussetzung für den Vergleichsschluss gewesen, dass sie den GdB von 60 und somit auch den Schwerbehindertenausweis unbefristet erhalte, begründete die Frau.

Ihre Klage vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg blieb erfolglos. Das Gericht betonte, ein behinderter Mensch habe keinen Anspruch auf einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis als Folge eines unbefristeten Grades der Behinderung.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
4 Minuten

Die Krankenkasse kündigt eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst an? Das kann Krankengeld und sogar den Job kosten. Was Arbeitnehmer wissen sollten.

Time
2 Minuten

Wer betreut die im Haushalt lebenden Kinder während einer Reha-Maßnahme? Die Deutsche Rentenversicherung kann helfen.

Time
5 Minuten

Halsweh, Schnupfen, vielleicht Fieber: Welches Virus legt mich lahm? Seit der Pandemie wollen es viele genau wissen.

Time
3 Minuten

Nicht jede Demenzerkrankung lässt sich verhindern. Doch schon kleine Dinge stärken das Gehirn und senken das Risiko für krankhafte Veränderungen.

Time
2 Minuten

Das jährliche DAK-Präventionsradar zeigt: Immer mehr Kinder und Jugendliche fühlen sich erschöpft. Da verwundern die schlechten Pisa-Ergebnisse wenig, meint die Krankenkasse.

Time
3 Minuten

Kiffen ist inzwischen mit vielen Auflagen für Erwachsene erlaubt. Zugleich wächst der Markt für Cannabis als Medikament stark. Der neue Minister will dem einen Riegel vorschieben.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026