Berlin (dpa). Beim Thema Organspende denken viele an die Zeit nach dem Tod. Doch manche Organe wie Nieren können entnommen werden, wenn man lebt, und Schwerkranken so erhoffte Rettung bringen. Ein prominenter Spender ist Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der seiner Frau Elke Büdenbender 2010 eine seiner beiden Nieren gab. Doch für solche Transplantationen gelten bisher enge Grenzen. Damit künftig mehr Lebendspenden möglich werden, beschloss der Bundestag ein Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken.
Die CDU-Politikerin sprach von einem „Tag der Hoffnung für alle, die auf eine lebensnotwendige Spenderniere angewiesen sind“. Zentraler Ansatzpunkt ist, den Kreis der Spender und Empfänger zu vergrößern. Die schwarz-rote Koalition knüpft damit an Pläne der Vorgängerregierung an, die wegen des Bruchs der Ampel-Koalition nicht mehr umgesetzt worden sind.
Das Problem
„Seit langer Zeit reicht die Zahl der Spendernieren nicht aus, um den Bedarf zu decken“, heißt es im Entwurf. Die Folge seien Wartezeiten von im Schnitt bis zu acht Jahren. Für Betroffene bedeute das „gravierende Einschränkungen der Lebensqualität“ durch Blutreinigungsbehandlungen (Dialyse) und einen oft schlechteren Gesundheitszustand. Im Jahr 2024 starben 253 Patientinnen und Patienten, die auf Wartelisten für eine Niere standen. Und Ende 2025 warteten nach Daten der Stiftung Eurotransplant insgesamt 6.200 Patienten auf Nieren.
Die Ausgangslage
Für Spenden zu Lebzeiten galten bislang enge gesetzliche Grenzen. Zulässig sind sie an Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Verlobte oder andere, die Spendern „in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen“. Eine Niere aus einer Lebendspende kommt auch nur infrage, wenn es keine geeignete eines Toten gibt. Die Regeln sollten die Freiwilligkeit der Spenden absichern und Organhandel verhindern.
Nicht passende Organe
Schwierig wird es auch, wenn eine Spende medizinisch nicht geht und die Niere abgestoßen werden könnte. Denn für Transplantationen müssen Faktoren übereinstimmen, wozu eine kompatible Blutgruppe gehört. Bis zu 40 Prozent der Nierenspenderinnen und -spender seien aber mit ihren vorgesehenen Empfängerinnen und Empfängern inkompatibel, heißt es im Entwurf. Dann hätten Betroffene nur noch die Option, sich auf Wartelisten setzen zu lassen.
Flexiblere Vorgaben
Um die Erfolgsaussichten zu verbessern, kommen nun mehrere Änderungen. Aufgehoben wird die Vorgabe, dass eine Lebendspende nur zulässig ist, wenn es kein Organ eines Gestorbenen gibt. Abweichend von den Vorgaben zum „Näheverhältnis“ von Spender und Empfänger werden Spenden lebender Personen außerdem in zwei zusätzlichen Konstellationen erlaubt:
- Geht eine Übertragung unter einem Spendepaar (Spender/Empfänger) medizinisch nicht, kann die Niere künftig statt an die geplante nahe Person „über Kreuz“ an einen passenden Empfänger gehen, der mit seinem vorgesehen nahestehenden Spender ebenfalls inkompatibel ist. Im Gegenzug geht die Spenderniere des anderen Paares an den Empfänger oder die Empfängerin des ersten Paares. Für solche Überkreuzspenden inkompatibler Paare soll ein nationaler „Pool“ gebildet werden.
- Möglich werden sollen auch uneigennützige Nierenspenden, ohne dass man den Empfänger oder die Empfängerin kennt. Die Niere kann dann an ein nicht zusammenpassendes Spendepaar gehen oder an jemanden auf der Warteliste. Die Vermittlung richte sich nur nach medizinischen Kriterien, heißt es im Entwurf. Das soll eine Kommerzialisierung verhindern.
Aufklärung und Begleitung
Neu geregelt werden soll eine umfassende Aufklärung von Spenderinnen und Spendern – auch zu möglichen psychischen und anderen Spätfolgen einer Organentnahme. Im ganzen Prozess vom ärztlichen Feststellen der Eignung bis zu Nachbehandlungen sollen sie auch eine unabhängige „Begleitperson“ zur Seite gestellt bekommen. Dazu sollen die Transplantationszentren verpflichtet werden. Spenderinnen und Spender sollen außerdem mit Extrapunkten auf der Warteliste berücksichtigt werden, falls sie selbst einmal eine Niere brauchen.
Mögliche Effekte
Wie viele Spenden zusätzlich möglich sind, könne mangels Erfahrungswerten nur grob anhand von Erfahrungen im Ausland überschlagen werden, heißt es im Entwurf. Nach groben Expertenschätzungen würden nach dem schrittweisen Aufbau eines nationalen Programms jährlich rund 100 Überkreuzspenden als realisierbar angesehen – und bei den nicht an spezielle Empfänger gerichteten anonymen Nierenspenden drei. Die Zahl der Nieren von lebenden Spendern könnte somit insgesamt von bisher rund 600 auf rund 700 pro Jahr steigen.
Online-Register
Das Gesetz nimmt auch ein Online-Register in den Blick, in dem man ein generelles Ja oder Nein zu einer Organspende nach dem Tod eintragen kann. Dort anfragen können – neben Entnahmekliniken für Organe – künftig auch Gesundheitseinrichtungen, wenn es um Gewebe wie Augenhornhaut oder Blutgefäße geht. Gestrichen wird auf Bitten der Länder eine 2020 vom Bundestag beschlossene, aber nie umgesetzte Vorgabe, dass in Ausweisstellen Einträge ins Register ermöglicht werden. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz beklagte, der Staat verliere damit an Glaubwürdigkeit, die Organspendebereitschaft fördern zu wollen.
