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Weitere Anliegen ohne Arztbesuch möglich

Ab diesem Montag sollen weitere Sonderregeln gelten, damit Patienten für bestimmte Anliegen nicht extra in Praxen gehen müssen.

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Ärztin mit Headset sitzt vor einem Laptop mit einer Patientin auf dem Bildschirm, die ein Taschentuch hält.

© Nicht definiert

Berlin (dpa). Angesichts steigender Corona-Infektionszahlen sollen ab diesem Montag weitere Sonderregeln gelten, damit Patienten für bestimmte Anliegen nicht extra in Praxen gehen müssen. Dies soll zunächst bis 31. Januar 2021 befristet sein, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken am Freitag beschloss. So sollen etwa bei Logopäden Behandlungen auch per Video stattfinden können, wenn es therapeutisch möglich ist und Patienten einverstanden sind. Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege, Hilfs- und Heilmittel sollen nach Telefon-Rücksprache zu haben sein.

Was telefonisch mit dem Arzt geregelt werden kann

Auch Verordnungen von Krankentransporten und Krankenfahrten sollen telefonisch möglich sein. Erleichterungen sind auch bei Fristen von Verordnungen vorgesehen. Bereits möglich ist es wieder, sich bei leichten Erkältungsbeschwerden nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt krankschreiben zu lassen – zunächst für sieben Tage. Dies kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage verlängert werden.

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Josef Hecken, sagte, Gebot der Stunde sei, unnötige Kontakte zu vermeiden. Es gelte, das Infektionsrisiko zu verringern, ohne dass kranke Menschen auf wichtige Behandlungen verzichten müssten. Weder der Weg in eine Praxis noch der Aufenthalt dort solle zur Gefahr werden.


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