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Wie wechsle ich den Psychotherapeuten?

Endlich hat es mit dem Therapieplatz geklappt! Doch was, wenn die Chemie mit dem Gegenüber dort einfach nicht stimmt? Warum man dieses Gefühl nicht wegschieben sollte – und wie man vorgehen kann.

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Ein Therapeut spricht in einem Stuhlkreis. Bildnachweis: wdv © Szekely.Oana

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Berlin (dpa/tmn). Die Chemie stimmt einfach nicht: Der eine zieht das Fazit schon nach der ersten Psychotherapiesitzung, die andere gesteht es sich erst viel später ein. Manchmal stellt sich mit der Zeit auch heraus, dass das Therapieverfahren für einen selbst nicht funktioniert. Insgesamt vier Verfahren werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Was also tun? 

Vor einem Wechsel des Therapeuten schrecken viele Patientinnen und Patienten erst einmal zurück. Kein Wunder – womöglich sind Monate verstrichen, ehe man den ersehnten Platz ergattert hat.

Vor dem Wechsel Kontakt zur Krankenkasse aufnehmen

„Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl“, rät Andrea Beneke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer, in der Zeitschrift „Stiftung Warentest Finanzen“ (Ausgabe 9/2025). Auch wenn Wartezeiten entstehen, kann ein Wechsel sinnvoll sein. „Wenn die Chemie zwischen Ihnen und ihrem Behandler nicht stimmt, kann keine wirksame Therapie stattfinden.“ 

Wer sich für den Wechsel entschieden hat, sollte Kontakt zur Krankenkasse aufnehmen, um das Vorgehen zu besprechen. Bei gesetzlich Versicherten gibt es zwei Fälle: 

  1. Man möchte den Therapeuten wechseln, aber im selben Therapieverfahren bleiben. Dann kann der neue Behandler die noch übrigen Therapiestunden übernehmen. Als Patient oder Patientin muss man also keinen neuen Antrag auf Psychotherapie stellen.
  2. Man möchte nicht nur den Behandler wechseln, sondern auch das Therapieverfahren. In diesem Fall geht es nicht ohne einen neuen Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse. Der neue Therapeut muss diesem Antrag einen Bericht beilegen, der Aufschluss über die Gründe für den Wechsel des Verfahrens gibt. Die Kasse lässt diesen Bericht dann von einem Gutachter oder einer Gutachterin prüfen. Gibt es grünes Licht, hat man wieder die volle Anzahl der Therapiestunden.

Bei Fehlverhalten des Therapeuten: Beratung suchen

Oft ist es nur die Chemie, die einfach nicht stimmt. Doch was, wenn sich der Psychotherapeut oder die Psychotherapeutin unprofessionell und grenzüberschreitend verhalten hat? So zählt Andrea Beneke in der Zeitschrift „Stiftung Warentest Finanzen“ unter anderem diese Beispiele für Fehlverhalten auf: 

  • sexuelle Übergriffe, Annäherungen und Anspielungen
  • Beleidigungen
  • Heilsversprechen wie „Innerhalb von zehn Stunden werden Sie wieder gesund“
  • das Brechen der Schweigepflicht
  • wenn der Therapeut oder die Therapeutin Sitzungen nutzt, um eigene Bedürfnisse zu befriedigen, zum Beispiel ständig Lob einfordert oder sehr viel Privates erzählt

Wer solche Verhaltensweisen im Zuge seiner Therapie erlebt, sollte sich beraten lassen. Anlaufstelle sind die Ombuds- bzw. Beschwerdestellen der jeweiligen Landespsychotherapeutenkammern, die Unabhängige Patientenberatung und der Ethikverein Psychotherapie. 

Erhärtet sich der Verdacht auf therapeutisches Fehlverhalten, kann man dort auch besprechen, ob man ein Beschwerdeverfahren gegen den Therapeuten oder die Therapeutin einleiten möchte.


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