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Psychotherapie: Wer für die Kosten aufkommt

Kosten für eine Psychotherapie übernehmen manchmal – aber nicht immer – die Krankenkassen. Was Betroffene dazu wissen müssen.

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Ärztin im Gespräch mit Patientin. Bild: IMAGO / emil umdorf

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Regenstauf (dpa/tmn). Fühlen Sie sich permanent niedergeschlagen, sind Sie verängstigt oder meiden Sie soziale Kontakte? Anzeichen wie diese können auf eine psychische Erkrankung hindeuten. Dann ist es meist ratsam, sich professionelle Hilfe zu suchen, oft auch, eine Psychotherapie zu machen. Aber wer kommt für die Kosten auf? Die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) klärt auf.

In diesen Fällen zahlt die Krankenkasse:

Handelt es sich um eine diagnostizierte psychische Erkrankung – etwa eine Depression, Angst-, Ess-, Persönlichkeits- oder Verhaltensstörung – kommen gesetzliche Kassen in der Regel für die Kosten einer Psychotherapie auf. Dafür muss die Krankheit von einem Psychotherapeuten festgestellt und eine Therapie empfohlen worden sein.

Lautet die Empfehlung auf eine der vier Richtlinienpsychotherapien (systemische Therapie, Verhaltenstherapie, analytische Psychotherapie oder tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie), können Betroffene bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Wichtig: Der Antrag muss genehmigt sein, bevor die Therapie bei einem von der Kasse zugelassenen Psychotherapeuten beginnt.

Wann die Kasse nicht leistet:

Es gibt einige Therapien, die grundsätzlich nicht oder nicht komplett von der Kasse übernommen werden: Dazu zählen laut Lohi die Gesprächstherapie, die Gestalttherapie oder die Logotherapie – auch wenn sie wissenschaftlich anerkannt sein mögen.

Bei psychisch erkrankten Beamten leistet die Beihilfe regelmäßig einen Zuschuss von 50 Prozent für die Behandlungskosten, während der Rest selbst zu tragen ist. Bei Privatversicherten hängt es von Anbieter und Tarif ab, in welchem Umfang Therapien bezuschusst oder übernommen werden.

Wann die Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können:

In vielen Regionen sind Kapazitäten bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung rar gesät. Daher ist es für Betroffene oft nicht leicht, selbst bei entsprechender Diagnose und Leistungszusage der Kasse, einen geeigneten Therapieplatz zu finden. In ihrer Verzweiflung suchen sie dann Privatpraxen auf und zahlen die Kosten aus eigener Tasche. In solchen oder anderen Fällen, in denen die Kosten nur teilweise von der Kasse übernommen werden, können die selbst getragenen Behandlungskosten steuerlich geltend gemacht werden. 

Wichtig ist, dass Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entsprechende Atteste zur Notwendigkeit der Therapie vorlegen können und dass diese ausgestellt wurden, bevor die Therapie begonnen hat. Die Aufwendungen gehören in die „Anlage Außergewöhnliche Belastungen“ der Steuererklärung. Anerkannt werden sie immer dann, wenn ein individueller Selbstbehalt überschritten ist. Dieser richtet sich nach dem Einkommen und dem Familienstand beziehungsweise der Anzahl der Kinder.

Prinzipiell nicht absetzbar sind sogenannte (Persönlichkeits-)Coachings. Auch Psychotherapien, bei denen allgemeine Lebensprobleme wie Kindererziehung, Paartherapie oder Sexualberatung thematisiert werden, dürfen keinen Eingang in die Steuererklärung finden.


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