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Zeitnahe Anschlussmedikation

Neu seit Anfang Oktober: Entlassrezept

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Offenbach (kjs/ABDA). Seit dem 1. Oktober 2017 können Klinikärzte ihren Patienten bei deren Entlassung aus dem Krankenhaus eine Verordnung für die sofort benötigten Arzneimittel zur Einlösung in der Apotheke mitgeben. Darauf weist die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hin.

Das Entlassrezept soll es dem Patienten eine zeitnahe Anschlussmedikation ermöglichen, ohne zuvor einen niedergelassenen Arzt aufsuchen zu müssen. Durch den Aufdruck "Entlassmanagement" ist das neue rosa Rezept von ambulanten Verordnungen zu unterscheiden.

Nur kleinste Packungen verordnungsfähig

Für die Verordnungen bei der Krankenhausentlassung gelten allerdings einige Sonderregelungen. Die Klinikärzte dürfen nur die jeweils kleinsten verfügbaren Packungsgrößen der Arzneimittel verordnen. Zudem muss das Rezept innerhalb von drei Werktagen in der Apotheke eingelöst werden. Wie bisher hat der Patient für das Einlösen des Entlassrezeptes die freie Apothekenwahl in Deutschland.


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