Ihre-Vorsorge Logo

Zu oft krank? Kündigung kann wirksam sein

Viele Fehltage, unterschiedlichste Diagnosen und eine negative Gesundheitsprognose: Wer seinem Arbeitgeber auf diese Weise zur Last fällt, muss damit rechnen, eine Kündigung ausgesprochen zu bekommen.

Artikel vorlesen

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Bauarbeiter sitzt auf der Treppe vor dem Bauleiterbüro und schaut auf ein Dokument.

© Nicht definiert

Mainz/Berlin (dpa/tmn). Können häufige Kurzzeiterkrankungen zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen? Ja, entschied das Landesarbeitsgericht Mainz kürzlich. Auf das Urteil verweist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

In dem konkreten Fall ging es um einen Logistikmitarbeiter, der bereits viele Jahre lang bei einem Unternehmen beschäftigt war. Zwischen 2020 und Anfang 2023 war der Mann wiederholt und teilweise über längere Zeiträume hinweg krankheitsbedingt arbeitsunfähig. In dem relevanten Dreijahreszeitraum beliefen sich die Fehlzeiten auf insgesamt 166 Arbeitstage, in denen der Arbeitgeber den Lohn weiterhin zahlen musste. 

Entgeltfortzahlung aufgrund vielfältiger Diagnosen

Die Diagnosen waren vielfältig und umfassten grippale Infekte, Atemwegserkrankungen, psychische Belastungssyndrome sowie Nachwirkungen eines Herzinfarkts. Trotzdem erachtete der Mann im Rahmen von Gesprächen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) keine Anpassungsmaßnahmen als notwendig und verneinte Unterstützungsbedarf.

Daraufhin kündigte das Unternehmen dem Mann das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist. Begründet wurde die Kündigung mit einer negativen Gesundheitsprognose des Mannes und der erheblichen wirtschaftlichen Belastung.

Negative Gesundheitsprognose nicht widerlegt

Dagegen ging der Mann gerichtlich vor. Das Arbeitsgericht gab der Klage des Mitarbeiters zunächst statt, weil es keine tragfähige Negativprognose erkannte und das BEM als fehlerhaft ansah. Das Landesarbeitsgericht Mainz hob das Urteil der ersten Instanz in der Berufung jedoch weitgehend auf.

Dessen Auffassung: Die Vielzahl unterschiedlicher, regelmäßig auftretender und teilweise unklar diagnostizierter Erkrankungen können eine negative Gesundheitsprognose begründen. Diese Prognose konnte der Arbeitnehmer auch nicht durch fundierte Angaben oder medizinische Nachweise widerlegen. 

Auch die betriebliche Belastung durch Entgeltfortzahlungskosten – jährlich weit über sechs Wochen – sei erheblich gewesen. Deswegen könnten allein formale Unzulänglichkeiten beim Eingliederungsmanagement nicht zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen. Immerhin seien diese nicht ursächlich für unterlassene mildernde Maßnahmen gewesen. Die Kündigung ist daher wirksam.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Traurig, gereizt, freudlos – nicht jede Verstimmung ist gleich eine Depression. Aber wenn sich Symptome häufen, kann das durchaus ein Hinweis sein. Gut, dass es Hilfe gibt.

Time
4 Minuten

Kopfschmerzen, Rücken, Erkältungsbeschwerden: ein rezeptfreies Schmerzmittel ist oft das erste Mittel der Wahl. Das heißt aber nicht, dass solche Medikamente harmlos sind.

Time
2 Minuten

Auch in der bevorstehenden Sammelsaison gilt: Nur sicher als essbar bestimmte Pilze dürfen auf dem Teller landen. Wo man Experten findet und was im Notfall zu tun ist.

Time
2 Minuten

Wer im Mitgliedsantrag falsche Vorversicherungszeiten angibt, kann auch nachträglich von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen werden.

Time
2 Minuten

Auch kleine Zähnchen können Karies bekommen. Gut, wenn Zahnarzt oder Zahnärztin regelmäßig einen Blick in den Mund des Kindes wirft. Was Eltern über die Z-Untersuchungen wissen sollten.

Time
6 Minuten

Die Krankheit ist heimtückisch und laugt die Patienten aus, wenn sie chronisch wird. Männer sind dreimal häufiger betroffen als Frauen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026