Berlin/Bad Homburg (sth). Seit Gründung der sogenannten Haushaltsjob-Börse bei der Minijob-Zentrale im Jahr 2014 haben sich dort mehr als 100.000 Nutzerinnen und Nutzer registriert. Zudem hätten die Internetseiten der Haushaltsjob-Börse in diesem Zeitraum mehr als 10 Millionen Zugriffe verzeichnet, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Schließlich seien im Dezember 2021 mehr als 330.000 Minijobs in Privathaushalten bei der Minijob-Zentrale angemeldet gewesen – etwa zwölf Mal so viele wie 2003. Somit hätten sich die Bemühungen der Bundesregierung, die Schwarzarbeit in Privathaushalten deutlich zu reduzieren, als „erfolgreich“ erwiesen, so die Bundesregierung.
Die Haushaltsjob-Börse ist ein Stellenportal der Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Knappschaft-Bahn-See. Sie richtet sich an Privatpersonen, die Unterstützung oder einen Job im Haushalt suchen. Die dort eingestellten Stellenangebote und -gesuche beziehen sich der Bundesregierung zufolge auf die Bereiche Haus, Garten, Kinderbetreuung, Unterstützung für Senioren und Betreuung von Haustieren. Wer als privater Arbeitgeber eine Haushalthilfe beschäftigt, ohne sie bei der Sozialversicherung anzumelden, „leistet Schwarzarbeit“, stellt die Bundesregierung klar.
Etwa 20.000 Minijobbern in Haushalten weniger als vor der Pandemie
Laut den jüngsten verfügbaren Daten der Minijob-Zentrale waren im Dezember 2021 etwa 284.000 Minijobberinnen und -jobber in Privathaushalten registriert. Das waren etwa 2.600 mehr als im dritten Quartal des Vorjahres, aber rund 20.000 weniger als im vierten Quartal des Jahres 2019 – dem letzten vollständigen Vierteljahr vor Ausbruch der Corona-Pandemie. Die Zahl der in Haushalten registrierten Minijobs lag den Regierungsangaben zufolge Ende 2021 bei etwa 332.000 und war damit um etwa 25.000 niedriger als zwei Jahre zuvor.
Minijobs in Privathaushalten sind erheblich seltener als solche im gewerblichen Bereich, zum Beispiel in der Gastronomie oder im Reinigungswesen. Zudem müssen die Arbeitgeber von Minijobbern in Privathaushalten nur fünf Prozent des Lohns, den die Haushaltshilfen erhalten, zusätzlich an die Rentenversicherung abführen – im gewerblichen Bereich sind es 15 Prozent. Deshalb müssen 450-Euro-Jobber in Haushalten, die rentenversicherungspflichtig werden und Anspruch auf alle Leistungen der Rentenversicherung erwerben wollen, einen Eigenanteil von 13,6 Prozent des Lohns an die Rentenversicherung abführen – im gewerblichen Bereich sind es nur 3,6 Prozent.
