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Pizza für die Rente

Studenten sind Pizzaboten, Kellner, Bürokräfte. Oft sind sie als Minijobber angestellt. Das hat Konsequenzen für die Rente und das Bafög.

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Hörsaal – Bildnachweis: wdv © Szekely, Oana

© Nicht definiert

Herr Winkel, was macht Minijobs so attraktiv für Studenten?
Interviewer
Minijobs sind für Arbeitnehmer – und dazu zählen hier auch die Studierenden – in der Regel steuerfrei. Lediglich der Arbeitgeber zahlt auf den Lohn eine zweiprozentige Pauschalsteuer. Die kann er zwar auf den Jobber abwälzen. Das passiert aber nur selten. Auch bei der Sozialversicherung fallen nur geringe oder gar keine Abgaben an. In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind die Jobber versicherungsfrei. Pauschale Beiträge zur Krankenversicherung (13 Prozent) zahlt allein der Arbeitgeber. Die Jobber sind hierüber allerdings nicht krankenversichert – was für Studenten, solange sie über ihre Eltern beitragsfrei familienversichert oder studentisch krankenversichert sind, ja kein Problem ist.
Rolf Winkel
Und wie sieht es bei der Rentenversicherung aus?
Interviewer
Hier sind die Minijobs seit 2013 versicherungspflichtig. Für Jobber fallen allerdings nur geringe Beiträge an. Der Beitragssatz liegt derzeit bei 18,9 Prozent. Normalerweise zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer hiervon je die Hälfte. Bei Minijobs in Unternehmen trägt der Arbeitgeber dagegen pauschal 15 Prozent, der Jobber muss nur die fehlenden 3,9 Prozent zuschießen. Das sind bei einem vollen 450-Euro-Job monatlich 17,55 Euro. Bei einem 200-Euro-Job sind es 7,80 Euro.
Rolf Winkel
Die kann man sich aber sparen …
Interviewer
Ja. Man kann die Rentenversicherungspflicht abwählen. Dann kassiert man den Lohn brutto für netto. Dafür verzichtet man aber auf eine ganze Reihe von Vorteilen, die man sich für wenig Geld sichern kann.
Rolf Winkel
Welche Vorteile sind das?
Interviewer
Durch seinen eigenen Rentenbeitrag sichert sich der Jobber den vollen Versicherungsschutz mit allen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung – einschließlich Reha-Maßnahmen und der Möglichkeit, Riester-Renten staatlich gefördert zu bekommen. Zum Vergleich: Wer einen 200-Euro-Minijob hat, muss dafür in einem Jahr insgesamt (7,80 Euro mal 12) 93,60 Euro an die gesetzliche Rentenkasse abführen. Da ist schon die Riester-Zulage, die ein Alleinstehender pro Jahr vom Staat erhalten kann, mit 154 Euro deutlich höher.
Rolf Winkel
Hilft der Job auch, um später überhaupt eine Rente zu bekommen?
Interviewer
Klar. Die Zeit des Minijobbens gilt als normale rentenversicherungspflichtige Beschäftigungszeit. Ein Jahr mit rentenversichertem Minijob ist damit ein ganz normales Versicherungsjahr. Ohne einen solchen Job zählt die Zeit des Studiums nicht als Versicherungszeit. Deshalb ist gerade für Studenten der Minijob eine gute Möglichkeit, um solche Jahre für die spätere Rente zu „sammeln“. Damit kann man später unter Umständen sogar früher in Rente gehen.
Rolf Winkel
Schadet der 450-Euro-Job beim Bafög?
Interviewer
Ja und nein. Man kann zwar auch mit einem 450-Euro-Job Bafög erhalten. Aber: Das Bafög wird dann gekürzt. Denn ein voller 450-Euro-Job, der im ganzen Studienjahr ausgeübt wird, überschreitet die erlaubten Einkommensgrenzen beim Bafög.
Rolf Winkel
Wie viel dürfen denn Bafög-Bezieher verdienen, ohne dass ihre Leistung gekürzt wird?
Interviewer
Im Monatsschnitt genau 407 Euro. Bei höherem Verdienst gilt das Prinzip: Linke Tasche rein, rechte Tasche raus: Der Hinzuverdienst wird fast vollständig auf das Bafög angerechnet. Die Rechnung dabei ist allerdings kompliziert. Für Bafög-Bezieher kommt es nämlich nicht auf die Einkünfte in den einzelnen Monaten an. Entscheidend ist vielmehr, was sie innerhalb eines Bewilligungszeitraums verdienen. Bafög wird in der Regel für zwölf Monate, meist von Oktober bis zum September des nächsten Jahres bewilligt. In dieser Zeit dürfen die Studierenden im Standardfall brutto genau 4.888 Euro – im Schnitt 407 Euro brutto pro Monat – verdienen. Es spielt keine Rolle, ob das Einkommen in zwei Monaten oder über das ganze Jahr verteilt erzielt wird. Das bedeutet beispielsweise: Zehn Monate lang dürfen Studenten innerhalb eines Bewilligungszeitraums einen 450-Euro-Job ausüben. Insgesamt kommen sie damit auf 4.500 Euro. Es bleiben dann also noch 388 Euro „Luft“ für weitere Brutto-Einkünfte.
Rolf Winkel
Und was gilt für Studenten, die verheiratet sind oder Kinder haben?
Interviewer
Sie dürfen auch deutlich mehr verdienen. Ein voller 450-Euro-Job schadet ihnen jedenfalls nicht. Zudem gibt es eine Härtefallregelung. Diese greift, wenn ein höheres Einkommen zur Deckung besonderer Kosten der Ausbildung erforderlich ist. Darüber sollte man sich beim örtlichen Studentenwerk informieren.

Vielen Dank für das Interview
Rolf Winkel

Beispiel: So reduziert sich das Bafög bei einem zu hohem Einkommen

Die Jahreseinkünfte betragen brutto 6.000 Euro. Hiervon werden gehen 1.000 Euro als Werbungskostenfreibetrag ab. Es bleiben 5.000 Euro. Davon wird nochmals eine Sozialversicherungspauschale von 21,3 Prozent abgezogen. Es bleiben 3.935 Euro. Auf zwölf Monate verteilt sind dies 328 Euro pro Monat. Der monatliche (Netto-)Freibetrag für eigenes Einkommen beträgt 255 Euro. Das durchschnittliche Monatseinkommen übersteigt den Freibetrag um 73 Euro. Um diesen Betrag mindert sich dann die monatliche Ausbildungsförderung.


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