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Rente beantragen – aber wann?

Der richtige Zeitpunkt für den Rentenantrag: Wann angehende Ruheständler aktiv werden sollten und wie sich ein späterer Rentenantrag auf die Rentenhöhe auswirkt.

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Hände eines Senioren beim Unterschreiben eines Dokumentes.

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Rente beantragen: Fristen beachten

Die gesetzliche Altersrente gibt es in Deutschland nur auf Antrag. Wer keinen Rentenantrag stellt, erhält auch keine Altersrente. Aber welche Fristen gelten für den Rentenantrag? 

Grundsätzlich wird die Rente von dem Monat an gezahlt, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt für einen reibungslosen Übergang, den Rentenantrag drei Monate vorher einzureichen.

Rentenantrag verspätet – was hat das für Folgen?

Sie können die Rente auch später beantragen, aber:

 

  • Nur, wenn Sie den Rentenantrag innerhalb von drei Kalendermonaten nach Erreichen des Anspruchs stellen, erhalten Sie die Rente rückwirkend.
  • Stellen Sie den Antrag noch später, versäumen also die Drei-Monats-Frist, gibt es keine Nachzahlung und die Rente wird erst ab dem Antragsmonat geleistet. 



Beispiel: Herr und Frau B. haben im Juli das für sie geltende Renteneintrittsalter erreicht. Herr B. reicht den Rentenantrag im Oktober ein. Von der Rentenversicherung erhält er eine Nachzahlung für die Monate Juli, August und September. Frau B. stellt den Antrag erst im November. Sie bekommt keine Nachzahlung, da die Drei-Monats-Frist abgelaufen ist. Ihre Rentenzahlung beginnt mit dem November.

Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 99 SGB VI.

Späterer Rentenantrag bedeutet höhere Rente

Ein späterer Rentenantrag führt allerdings auch zu einer höheren Rente. Wer die Rente erster später beantragt, bezieht sie auch kürzer. Dafür gibt es einen Ausgleich in Form eines Zuschlags auf die Entgeltpunkte (EP). 

 

  • Die Rente erhöht sich um 0,5 Prozent für jeden Monat Verspätung nach Erreichen der Voraussetzungen. Das bestimmt Paragraph 77 Abs. 2 Nr. 2 b) des sechsten Sozialgesetzbuchs.



Beispiel: Frau F. hat im Januar 2021 das reguläre Rentenalter erreicht. Sie wartet aber zehn Monate und stellt den Rentenantrag erst im November 2021. Dann bekommt sie eine um (10 Monate x 0,5 % =) fünf Prozent höhere Rente.

Weiterarbeiten und später Rente beantragen

Viele Menschen arbeiten auch übers reguläre Rentenalter hinaus. Sie bleiben rentenversicherungspflichtig, zahlen also weiter ein, wenn sie zunächst auf den Rentenantrag verzichten. Die gezahlten Beiträge sorgen dann nochmals für eine Rentenerhöhung. Unterm Strich können zwei Jahre Mehrarbeit 15 oder gar 20 Prozent mehr Rente bringen.

Beispiel:

Herr M. aus Hannover hat nach 45 Jahren Arbeit das reguläre Rentenalter erreicht. In dieser Zeit hat er stets durchschnittlich verdient und so 45 Entgeltpunkte gesammelt. 

Er verzichtet vorerst auf den Ruhestand und hängt noch weitere zwei Jahre Arbeit dran. 

Nach zwei Jahren hat Herr M. zwei zusätzliche Entgeltpunkte gesammelt und kommt nun auf 47 EP. Er geht endgültig in den Ruhestand, stellt einen Rentenantrag und erhält wegen der zwei Jahre „Rentenverzicht“ zusätzlich einen Rentenzuschlag von 12 Prozent (24 Monate x 0,5 %). Das sind 5,64 EP

Insgesamt kommt er auf 52,64 EP. Nach dem aktuell gültigen Rentenwert West beträgt seine Bruttorente nun 1.800 Euro. Hätte er zwei Jahre zuvor aufgehört zu arbeiten, hätte er nur 1.539 Euro erhalten.

Weiterarbeiten und gleichzeitig Rente beziehen

Es ist ebenso möglich, die reguläre Altersrente zu beziehen und zugleich weiterzuarbeiten.  Das geht ohne die Rentenversicherung zu informieren oder gar um Erlaubnis zu fragen. 

Wichtig: Wählen Sie ausdrücklich die Rentenversicherungspflicht. (Opting-in). Das geht durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber.

Nur dann profitieren Sie von einem doppelten Vorteil: Sie sammeln nicht nur weiter Rentenpunkte durch Ihre eigenen Beiträge, sondern bekommen zusätzlich den Arbeitgeberanteil auf Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben.

Wer nicht selbst aktiv wird und sich nicht in die Versicherungspflicht einwählt, gilt dagegen bei Weiterarbeit über das reguläre Rentenalter hinaus als rentenversicherungsfrei, zahlt also keinen eigenen Beitrag in die Rentenkasse. 

Der Arbeitgeber entrichtet in diesem Fall zwar dennoch seinen Teil, derzeit 9,3 Prozent des Bruttolohns, an die Rentenversicherung. Allerdings wird das Geld nicht Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben, sondern fließt in die allgemeine Rentenkasse. 

Eine Vorlage für eine solche schriftliche Erklärung bietet die Minijob-Zentrale.

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