Rente berechnen: So funktioniert die Rentenformel
EP = Entgeltpunkte
Das ist Ihr persönlicher Kontostand in Sachen Rente. Ihr Bruttoverdienst wird für jedes Jahr mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten verglichen. Das Verhältnis daraus wird auf vier Stellen nach dem Komma berechnet. Verdienen Sie in einem Jahr genau durchschnittlich, gibt es für dieses Jahr einen Entgeltpunkt (EP). Ist Ihr Einkommen niedriger, steht für dieses Jahr eine Null vor dem Komma (z.B. 0,8). Bei höheren Einkommen kommt mehr als ein Punkt (z.B. 1,2) aufs Konto – aber höchstens etwa zwei EP (wegen der Beitragsbemessungsgrenze).
Am Ende des Berufslebens werden alle Entgeltpunkte zusammengezählt. Wer in der früheren DDR oder in den neuen Ländern gearbeitet hat, hat dadurch keinen Nachteil. Der Verdienst wird für jedes dortige Arbeitsjahr auf Westniveau hochgerechnet.
ZF = Zugangsfaktor
Zeit ist Geld. Auch bei der Rente. Wer vor der persönlichen Regelaltersgrenze in Rente geht, bekommt etwas weniger. Wie viel das ist, wird mit dem Zugangsfaktor in die Rentenformel eingerechnet. Wer seine Altersrente mit Erreichen der Regelaltersgrenze beantragt, hat einen Zugangsfaktor von 1,0. Seit 2012 steigt diese Grenze von früher 65 Jahren für jeden neuen Rentnerjahrgang in Schritten an.
Jeder Monat, den man vorzeitig in Rente geht, senkt die Rente um 0,3 Prozent. Ein Jahr früher in Rente zu gehen, kostet also 3,6 Prozent (12 mal 0,3 Prozent). Die Rente beträgt in diesem Fall also nicht 100 Prozent, sondern 96,4 Prozent, also 3,6 Prozent weniger. Das wird aber nicht in Prozent, sondern als Faktor ausgedrückt. Zugangsfaktor in diesem Fall: 0,964.
Wer mit Erreichen der Regelaltersgrenze noch nicht in Rente geht, kann sich über mehr Geld freuen. Die Altersrente erst ein Jahr später zu kassieren als sie zusteht, bringt sechs Prozent mehr im Monat, also sozusagen 106 Prozent. Der Zugangsfaktor lautet dann 1,06.
RaF = Rentenartfaktor
Rente ist nicht gleich Rente. Nicht immer werden die vollen Entgeltpunkte, die auf Ihrem Rentenkonto stehen, zugrunde gelegt. Das ist nur bei der regulären Altersrente und der Rente wegen voller Erwerbsminderung der Fall.
Der Rentenartfaktor beträgt hier deshalb 1,0. Das heißt, die Entgeltpunkte auf Ihrem Rentenkonto zählen zu 100 Prozent. Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung steht zu, wenn noch eine Teilzeitbeschäftigung möglich ist. Aus diesem Grund beträgt der Rentenartfaktor 0,5 (gleich 50 Prozent der Entgeltpunkte).
Jede Rentenart hat ihren eigenen Faktor. Die wichtigsten:
- Altersrenten 1,0
- Rente wegen voller Erwerbsminderung 1,0
- große Witwenrente 0,55
- kleine Witwenrente 0,25
- Vollwaisenrente 0,2.
aRW = Aktueller Rentenwert
Das Herzstück der Rentenformel: Der aktuelle Rentenwert dokumentiert auf Euro und Cent genau, wie hoch der Rentenanspruch derzeit ist. Weil er zum 1. Juli jedes Jahres neu festgelegt wird, ist sichergestellt, dass Ihre Rente an die Entwicklung der Löhne angepasst wird. Und das funktioniert so: Das Statistische Bundesamt erfasst die Einkommensentwicklung in Deutschland. Danach bestimmt die Bundesregierung den aktuellen Rentenwert.
In den alten Bundesländern beträgt er derzeit 31,03 Euro, in den neuen Ländern 29,69 Euro (seit 1. Juli 2017). So viel Altersrente gibt es im Monat für einen Entgeltpunkt.
Beispiel: Altersrente nach 45 Jahren
Vielleicht haben Sie schon einmal vom "Standardrentner" oder "Eckrentner" gehört. Den gibt es nicht wirklich. Er ist eine Orientierungsgröße. Der Eckrentner hat 45 Jahre lang gearbeitet und dabei immer genau so viel verdient wie der Durchschnitt aller Beschäftigten. Daher kommt er genau auf 45 Entgeltpunkte. Für ihn sieht die Rentenformel so aus:
45 x 1,0 x 1,0 x 31,03 Euro = 1.396,35 Euro Bruttorente (alte Bundesländer)
45 x 1,0 x 1,0 x 29,69 Euro = 1.336,05 Euro Bruttorente (neue Bundesländer)
Tipp
Weitere Informationen bietet die Broschüre „Wie berechne ich meine Rente?“ Die Deutsche Rentenversicherung bietet zwei Ausgaben, eine für die alten und eine für die neuen Bundesländer. Es gibt sie kostenlos bei jeder Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
Die Rentenanpassung
Renten werden nicht wie Einzahlungen plus Zinsen auf früher angespartes Kapital gezahlt. Sie werden aus den aktuell eingezahlten Rentenbeiträgen der Beschäftigten und rentenversicherten Selbstständigen finanziert. Das hat einen ganz entscheidenden Vorteil: Auch die Rentnerinnen und Rentner nehmen an der wirtschaftlichen Entwicklung teil, d.h. die Renten sind dynamisch.
Seit der Dynamisierung der Renten 1957 sind die Einkommen der Rentner stark gewachsen. Bekam ein Durchschnittsverdiener in den alten Bundesländern nach 45 Beitragsjahren 1957 noch 240,75 Mark Monatsrente, sind es heute etwa 1.400 Euro – mehr als das Elffache. Möglich wurde dies durch die jährlichen Rentenanpassungen, die sich an der Lohnentwicklung in Deutschland orientieren. So legten die Renten – wie die Löhne und Gehälter – in den 1960er- und 1970er-Jahren Jahr für Jahr zwischen fünf und mehr als elf Prozent zu.
Inzwischen hat sich die Situation etwas geändert. Zwar sind die Renten nach einigen Jahren der Stagnation in den letzten Jahren wieder deutlicher gestiegen, doch gibt es Faktoren, die das Wachstum der Altersbezüge bremsen. Denn die Formel zur Rentenanpassung – aus der sich der aktuelle Rentenwert ergibt – berücksichtigt neben der Lohnentwicklung auch das Zahlenverhältnis der Beitragszahler zu den Rentnern. Steigt die Zahl der Rentner stärker als die der Beitragszahler, dämpft das den Rentenanstieg ("Nachhaltigkeitsfaktor").
Zusätzlich hat der Gesetzgeber mit dem Nachholfaktor ein Instrument geschaffen, mit dem rechnerisch anfallende Rentenkürzungen – die es aber wegen Schutzklauseln tatsächlich nicht gibt – seit 2012 in den Folgejahren nachgeholt werden. Konsequenz daraus: Bei wieder steigenden Löhnen der Beschäftigten steigen die Renten langsamer.
Schließlich hat der sogenannte Riester-Faktor die Renten einige Jahre lang zusätzlich gedämpft. Mit ihm wurden die Kosten eines Riester-Vertrags, den die Beschäftigten zum Ausgleich ihres relativ sinkenden Rentenanspruchs abschließen sollten, auf die Rentnerinnen und Rentner übertragen.
Das Ziel all dieser Maßnahmen ist, den Anstieg des Beitragssatzes zur Rentenversicherung dauerhaft zu begrenzen.
Die Renteninformation
Die Rentenversicherungsträger teilen ihren Kunden in der Renteninformation mit, welche Rente bei Erreichen der Regelaltersgrenze zu erwarten ist. Das Papier enthält drei Hochrechnungen (ohne Steigerungsrate sowie mit 1,0 und 2,0 Prozent Steigerung pro Jahr), Angaben über die Höhe einer Erwerbsminderungsrente und eine Übersicht über gezahlte Beiträge.
Der Nutzen liegt auf der Hand:
- Die Versicherten erhalten konkrete Zahlen. Im Vergleich mit der eigenen Bedarfsanalyse zeigen sie, wie viel Euro pro Monat noch durch private oder betriebliche Absicherung dazukommen müssten.
- Die Renteninformation berücksichtigt die vergangenen fünf Beitragsjahre und bezieht Veränderungen realistisch ein. Sowohl Ausschläge nach oben (beispielsweise Beförderung) als auch nach unten (beispielsweise Arbeitslosigkeit) verändern in der Endabrechnung die individuelle Rente.
- Die Renteninformation bezieht Lohnentwicklung und Inflationsrate ein.
Die Kontoklärung
Jeder Versicherte hat ein persönliches Konto bei der Rentenversicherung. Anders als bei Bank oder Sparkasse werden hier aber keine Geldbeträge verbucht. Auf dem Versicherungskonto speichert die Rentenversicherung, wie lange Sie zu welchem Lohn beschäftigt waren. Von Zeit zu Zeit – normalerweise erstmalig mit 43 Jahren – überprüft die Rentenversicherung, ob die gespeicherten Daten vollständig sind. Dazu bekommen Sie Ihren Versicherungsverlauf zugeschickt. Sie können auch einen Antrag auf Kontenklärung stellen. Vorteil: Bei einem geklärten Konto geht es mit dem späteren Rentenantrag schneller.
Checkliste
- Prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit.
- Wenn etwas fehlt oder Fragen offen sind, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung. Die nächste Beratungsstelle finden Sie schnell mit unserer Beratungsstellensuche.
- Mit Zeugnissen oder einem Studienbuch weisen Sie bislang nicht registrierte Zeiten der Ausbildung an Schule oder Universität nach.
- Bringen Sie Ihren Personalausweise mit zur Beratung.
Beratungsangebote
Die Deutsche Rentenversicherung berät Ihre Kunden nicht nur kurz vor der Altersrente. Jeder Versicherte kann sich jederzeit zu allen Fragen rund um Prävention, Rehabilitation und Rente persönlich beraten lassen. Die Rentenversicherung hilft auch, wenn es um die zusätzliche private oder betriebliche Altersversorgung geht.
Über den Weg zu Ihrer persönlichen Beratung entscheiden Sie selbst: Telefon, E-Mail, Internet oder ein persönliches Gespräch bei einem Versichertenältesten/-berater oder in einer der mehr als 1.000 Beratungsstellen sind möglich. Kostenloses Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung: 0800 1000 4800
- Expertenforum
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Informations- und Serviceangebot der Deutschen Rentenversicherung im Internet.
