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Rentenlücken noch 2022 schließen – 2023 wird es teurer

Aktuell ist ein besonders günstiger Zeitpunkt, um mit freiwilligen Beiträgen Lücken im Rentenkonto zu schließen.

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Junges Paar sitzt zuhause am Tisch mit Unterlagen und einem Taschenrechner.

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Wer freiwillige Beiträge in die Rentenkasse einzahlen will, muss zwei Grenzen kennen: Eine Obergrenze und eine Untergrenze. Die Obergrenze liegt 2023 bei 1357,80 Euro monatlich. Diesen Betrag können Sie im kommenden Jahr monatlich maximal an freiwilligen Beiträgen einzahlen. Doch viel wichtiger ist in der Praxis der Mindestbetrag. Die meisten freiwillig Versicherten zahlen den Mindestbetrag.

Wie hoch ist der Mindestbetrag für freiwillige Beiträge 2022?

Der Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt im Dezember 2022 noch bei 83,70 Euro monatlich. Er steigt 2023 auf 96,72 Euro. Für ein komplettes Jahr liegt der Mindestbetrag 2023 damit bei 1160,64 Euro gegenüber 1004,40 Euro in 2022. Ein Anstieg also um knapp 160 Euro.

Dies liegt daran, dass die Minijobgrenze im vergangenen Oktober von 450 auf 520 Euro angehoben wurde. Der Mindestbetrag wird immer anhand der Formel „Minijobgrenze x aktueller Beitragssatz“ berechnet.

Derzeit ist noch die alte Grenze von 450 Euro für den Mindestbeitrag maßgebend, ab 2023 die neue – und deshalb wird auch die Zahlung freiwilliger Beiträge deutlich teurer. Das wird künftig auch häufiger passieren, weil die Geringfügigkeitsgrenze inzwischen an den Mindestlohn gekoppelt ist. Damit wird der Mindestbetrag wohl 2024 erneut steigen.

Welche Lücken kann ich mit freiwilligen Beiträgen schließen?

Viele Versicherte waren zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr Schüler. Dieses Schuljahr zählt jedoch – anders die Zeit danach – in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht als „Anrechnungszeit“. Diese Leerstelle können Sie nachträglich jedoch noch durch freiwillige Beiträge schließen. Bedingung: Das Gesetz regelt dazu, dass der Antrag hierauf „bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres“ gestellt werden kann (Paragraf 207 SGB VI). Danach geht nichts mehr.

Gibt es bei Schul- und Studienzeiten noch etwas zu tun?

Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Geburtstag sind Anrechnungszeiten. Sie zählen also mit, wenn geprüft wird, ob die 35jährige Wartezeit für die Altersrente für langjährig Versicherte erfüllt ist. Das gilt allerdings für maximal acht Jahre, also bei einem direkten Übergang von der Schule ins Studium etwa bis 25.

Wer länger studiert, sammelt wieder eine rentenrechtliche Lückenzeit. Auch diese Lücke kann nachträglich noch mit freiwilligen Beiträgen gefüllt werden. Aber auch hier gilt: nur bis zum 45. Geburtstag.

Was muss ich tun, um freiwillige Beiträge zum Ausgleich zahlen zu können?

Sie sollten dies bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen. Das Formular hierzu können Sie im Internet herunterladen. Es nennt sich: „Antrag auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten (V0080)“.

Damit prüft die Rentenversicherung, ob Sie überhaupt das Recht zur freiwilligen Versicherung haben. Zudem geben Sie hier an, ab wann und in welcher Höhe Sie Beiträge einzahlen möchten.

Was gilt, wenn ich erst 2023 die Genehmigung zur Zahlung freiwilliger Beiträge erhalte?

Das ist kein Problem, wenn Sie den Antrag noch in diesem Jahr stellen. „Bei einer Antragstellung im Jahr 2022 gelten für die Zahlung des Mindestbeitrags auch bei einer Zahlung im Jahr 2023 noch die 2022-er-Beträge (also 83,70 Euro pro Monat), vorausgesetzt die Zahlung erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Erteilung des Zulassungsbescheides“, erklärt Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Geht der Zulassungsbescheid Ihnen also Ende Januar 2023 zu, so haben Sie bis Ende April Zeit, die Zahlung zu leisten.

Was gilt, wenn ich Lücken auf meinem Rentenkonto habe, weil ich ein Jahr oder längere Zeit mit der Arbeit ausgesetzt habe?

Auch dann können Sie freiwillige Beiträge leisten, die Rentenlücke können Sie aber nur zeitnah füllen. Dies betrifft etwa viele Selbstständige, Hausfrauen/-männer oder Langzeiturlauber. Den Betroffenen bleibt jeweils nur bis zum 31. März des Folgejahrs Zeit, um freiwillige Beiträge für das Vorjahr zu zahlen. Das kann beispielsweise für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte wichtig sein. Bei den hierfür geforderten 45 Versicherungsjahren zählen Zeiten mit freiwilligen Beiträgen vollwertig mit – soweit 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt sind.

Kann auch in diesen Fällen der günstigere Mindestbeitrag von 2022 gelten?

Wenn Sie einfach bis März 2023 abwarten und dann die freiwilligen Beiträge leisten, gilt der höhere Satz von 2023. Stellen Sie dagegen 2022 noch einen „Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung“, so können Sie sich die günstigere Beitragsregelung von 2022 sichern. Das Antragsformular hat die Nummer „V0060“. Durch das Formular wird geprüft, ob Sie überhaupt das Recht zur freiwilligen Versicherung haben. Zudem geben Sie hier an, ab wann und in welcher Höhe sie Beiträge einzahlen möchten.

Sind freiwillige Beiträge immer sinnvoll?

Fast immer. Es empfiehlt sich aber, nicht nur einen Antrag auf Zahlung beziehungsweise Nachzahlung freiwilliger Beiträge zu stellen, sondern parallel dazu einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren. Sie können dann im Beratungsgespräch die Einzelheiten der freiwilligen Beitragszahlung abklären. „Gemeinsam wird in einem Beratungsgespräch geprüft, welche Beitragszahlung möglich ist und wie sie sich auf die eigene Rente auswirkt“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund.


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