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Selbstständige: Freiwillige Rentenbeiträge lohnen sich

Die Empfehlung ist nicht neu. „Überraschung im Rentenduell“ – titelte die Zeitschrift Finanztest schon Anfang 2014 und stellte fest: „Die vielgescholtene gesetzliche Rente macht neben Rürup- und Privatrente keine schlechte Figur. Jeder Selbstständige kann sie nutzen.“ Das gilt heute angesichts der Niedrigzinsen bei privaten Renten erst recht. Ihre Vorsorge hat Sozialexperten Rolf Winkel gefragt, wie die Einzahlung freiwilliger Beiträge funktioniert.

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Junge Frau arbeitet in Cafeteria an ihrem Tablet. Bild: IMAGO / Westend61

© Nicht definiert

Und wie kann ich mich freiwillig versichern?
Interviewer
Am besten besorgen Sie sich zunächst das passende Formular: den „Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung“. Das Formular trägt die Nummer „V0060“. Es findet sich auch im Internet auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung (siehe Link unten). Das Formular können Sie ausfüllen und an die Rentenversicherung schicken. Besser ist es allerdings, wenn Sie einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung abmachen und Ihre Eingaben im Formular gemeinsam mit dem Berater machen.
Rolf Winkel
Welche Klippen gibt es im Antrag?
Interviewer
Wichtig ist vor allem Frage drei. Darin werden Tatbestände abgefragt, die eine freiwillige Versicherung unmöglich machen. Ein Beispiel: Wenn Sie einen Angehörigen pflegen und als pflegender Angehöriger schon beitragspflichtig sind, können Sie sich nicht zusätzlich noch freiwillig versichern. Das Gleiche gilt, wenn Sie ein Kind unter drei Jahren haben und dieses erziehen. Die Kindererziehungszeit zählt dann ohnehin schon für die Rentenversicherung. Daneben können Sie keine freiwilligen Beiträge einzahlen.
Rolf Winkel
Wann beginnt die freiwillige Versicherung?
Interviewer
Das können Sie in gewissem Rahmen selbst festlegen. Wenn Sie den Antrag bis zum 31. März des folgenden Jahres stellen, können Sie sich rückwirkend noch für das ganze Vorjahr versichern. Für weiter zurückliegende Zeiten ist aber in der Regel keine Beitragszahlung möglich.
Rolf Winkel
Wie erfahre ich, dass die Rentenversicherung meine freiwilligen Beiträge akzeptiert?
Interviewer
Einige Wochen, nachdem Sie den Antrag auf die freiwillige Versicherung gestellt haben, schickt die Deutsche Rentenversicherung Ihnen einen Bescheid über die „Zulassung zur freiwilligen Versicherung“. Darin steht, ab wann Sie berechtigt sind, freiwillige Beiträge zu zahlen. Im Bescheid wird Ihnen auch die Beitragshöhe bestätigt. Wenn Sie – was die Regel ist – vorab in Ihrem Antrag der Rentenversicherung eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden die fälligen Beiträge von Ihrem Konto eingezogen. Das Datum der Einziehung teilt Ihnen die Rentenversicherung mit. Dann sollten Sie rechtzeitig für eine Deckung des Kontos sorgen. Übrigens: Wenn es Ihnen lieber ist, können Sie die Beiträge auch selbst überweisen.
Rolf Winkel
Wie hoch sollen die Beiträge sein?
Interviewer
Das bleibt weitgehend Ihnen überlassen. 2016 können Sie als freiwillig Versicherter Ihren Monatsbeitrag frei zwischen 84,15 Euro und 1.159,40 Euro wählen. Das entspricht Bruttolöhnen zwischen der Mindestbemessungsgrundlage von 450 Euro und der Beitragsbemessungsgrenze von 6.200 Euro
Rolf Winkel
Lohnt es sich, hohe Beiträge zu zahlen?
Interviewer
Wer das Geld dafür hat, sollte es tun. Denn je mehr Sie einzahlen, desto höher fallen später Ihre Rentenansprüche aus. Und die „Rendite“ der gesetzlichen Rentenversicherung kann sich sehen lassen. So stellte Finanztest damals fest: Die gesetzliche Rente sei „konkurrenzfähig“. Sie sei in jedem Fall besser als „normale“ private Renten. 100 Euro Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse bringen derzeit eine Jahresrente von etwa 5,39 Euro.
Rolf Winkel
Kann man die freiwilligen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung auch von der Steuer absetzen?
Interviewer
Zum großen Teil. Wer 100 Euro einzahlt, kann derzeit davon schon 82 Euro von der Steuer absetzen. Dieser Anteil steigt künftig bis auf 100 Prozent. Das bedeutet: Wer 2016 den höchstmöglichen Betrag freiwillig einzahlt – das sind 13.912,80 Euro – kann 11408 Euro von der Steuer absetzen. Das kann einem gut verdienenden Selbstständigen schon eine Steuerersparnis von mindestens 3.000 Euro bringen. Nach Berücksichtigung des Steuervorteils zahlt der Betroffene damit nur rund 11.000 Euro in die Rentenkasse.
Rolf Winkel
Dafür fallen aber im Rentenalter Steuern auf die Rente an …
Interviewer
Natürlich. Aber da die Einkünfte im Alter in der Regel weit niedriger sind, ist die Steuerbelastung im Alter auch meist weit geringer.
Rolf Winkel
Gilt die Steuervorteil für die freiwilligen Beiträge in jedem Fall?
Interviewer
Fast immer. Aufpassen muss allerdings, wer in einem Kalenderjahr- etwa als Arbeitnehmer – in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist und zugleich in diesem Jahr freiwillige Beiträge in die Rentenkasse zahlt. Beispiel: Bernd S. war 2015 selbstständig. Für dieses Jahr hat er freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt. Die Einzahlung erfolgte allerdings erst 2016 – was ja jeweils bis Ende März möglich ist. Für die Rentenversicherung handelt es sich hierbei um Beiträge für 2015. Anders jedoch für das Finanzamt: Für dieses kommt es auf den Zahlungszeitpunkt an. Die Beiträge können damit erst bei der Steuererklärung für 2016 berücksichtigt werden. Da Bernd S. 2016 nicht mehr selbstständig, sondern als Arbeitnehmer pflichtversichert ist, wird ein erheblicher Teil seiner „Absetzungsmöglichkeiten“ durch die Pflichtbeiträge „verbraucht“, die er und sein Arbeitgeber zahlen.
Rolf Winkel
Wie wird dabei genau gerechnet?
Interviewer
Insgesamt werden für Alleinstehende derzeit 22.766 Euro und Verheiratete 45.532 Euro Einzahlungen in die Basisvorsorge fürs Alter steuerlich gefördert. Dieser „Topf“ steht zur Verfügung für Pflicht- und freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse und für Einzahlungen in private „Rürup-Verträge“. 82 Prozent der kompletten Einzahlungen, die sich im oben abgesteckten Rahmen halten (bei Alleinstehenden also 22.766 Euro) können von der Steuer abgesetzt werden. Nun zurück zum Fall von Bernd. S.: Da er 2016 pflichtversichert ist, werden auf diese Höchstbeträge die kompletten Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung abgezogen. Im Falle von Bernd S. sind dies rund 10.000 Euro. Damit werden die freiwilligen gesetzlichen Beiträge für 2015 nicht mehr voll steuerlich gefördert. Gefördert werden „nur“ 12.766 Euro (22.766 minus 10.000 Euro). Wenn er 2016 die maximal möglichen freiwilligen Beiträge in Höhe von 13.912,80 Euro einzahlt, werden hiervon 1.146,80 Euro nicht steuerlich gefördert.
Rolf Winkel
Muss ich mich auf Dauer auf eine bestimmte Beitragshöhe festlegen?
Interviewer
Nein. Die freiwilligen Beiträge können jederzeit erhöht oder gesenkt werden. Sie können sogar die Zahlung der freiwilligen Beiträge beliebig lange stoppen – und später wieder einzahlen. Und die gesetzliche Rente hat noch eine Reihe weiterer Vorteile: Anders als bei privaten Renten gibt es dabei auch für Zeiten der Kindererziehung oder Angehörigenpflege ein Rentenplus. Zudem ist hier die Hinterbliebenenrente ohne Leistungskürzung mitversichert.
Rolf Winkel

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