Berlin/Bad Homburg (sth). Wer in seinem Leben so wenige Rentenbeiträge gezahlt oder überwiesen bekommen hat, dass kein Rentenanspruch entstanden ist, kann einen Antrag auf Erstattung der gezahlten (Arbeitnehmer-)Beiträge stellen. Zu einer solchen Situation kann es kommen, wenn – trotz versicherungspflichtigen Jobs, Kindererziehung oder häuslicher Pflege von Angehörigen – in der Erwerbsphase insgesamt weniger als 60 Monatsbeiträge auf dem Rentenversicherungskonto zusammengekommen sind. In diesem Fall zahlt die Rentenversicherung im Alter keine Rente.
Laut der kürzlich von der Bundesregierung veröffentlichten Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion nahmen im Jahr 2017 – aktuellere Daten lagen noch nicht vor – 16.101 Versicherte das Recht auf eine Beitragserstattung in Anspruch. Das waren etwa 350 Erstattungen weniger als ein Jahr zuvor und fast 15.000 weniger als 2007. Zahlen zur durchschnittlichen Höhe der Erstattungen nennt die Antwort nicht.
Insbesondere seit 2014 ist die Zahl der Beitragserstattungen nach Angaben der Rentenversicherung – auf die sich die Bundesregierung in ihrer Antwort bezieht – deutlich rückläufig. Sie bewegt sich seither zwischen etwa 16.000 und 17.000 pro Jahr. In den 1990er- und Nuller-Jahren registrierten die Rentenversicherer noch erhebliche Schwankungen bei den Erstattungen. Sie pendelten zwischen 13.000 (1997) und mehr als 40.000. Die meisten Erstattungen seit der Wiedervereinigung wurden der Bundesregierung zufolge im Jahr 2001 mit mehr als 41.000 gezählt.
Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur Beitragserstattung (pdf)
www.deutsche-rentenversicherung.de
Informationen der Deutschen Rentenversicherung zur Beitragserstattung (pdf)
