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Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?

Wann besteht Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente? Und was hat sich mit der Anfang 2019 in Kraft getretenen Reform geändert?

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Ein Mann mit Unterschenkelprothese bei der Therapie. Bildnachweis: Getty Images © JohnnyGreig

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Berlin (dpa/tmn/sth). Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung kann jeden treffen. Wer in der Folge nicht mehr in der Lage ist, einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit nachzugehen, kann eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Aber ab wann besteht der Anspruch? Erwerbsgemindert sind Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, mindestens sechs Stunden täglich einem Beruf nachzugehen, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Die Rentenversicherung prüft dies anhand ärztlicher Unterlagen.

Darüber hinaus müssen die Betroffenen mindestens fünf Jahre lang in der Rentenversicherung versichert gewesen sein und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge für eine Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt haben. Die Höhe der Rente berechnet sich aus den bisher zurückgelegten Versicherungszeiten. Zusätzlich werden erwerbsgeminderte Menschen durch eine sogenannte Zurechnungszeit so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weiter gearbeitet und Beiträge gezahlt. Dadurch erhalten sie eine höhere Rente.

Zurechnungszeit wurden verlängert

Zum 1. Januar 2019 wurde die Zurechnungszeit erneut verlängert. Seither reicht die Versicherungszeit für Beschäftigte, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt arbeiten können, vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zur Regelaltersgrenze. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 endet die Zurechnungszeit erst bei 65 Jahren und neun Monaten. Neue Erwerbsminderungsrenten fallen so um durchschnittlich etwa 70 Euro im Monat höher aus als vor der Reform von 2018. 

In den kommenden Jahren wird die Zurechnungszeit für erstmals gezahlte Erwerbsminderungsrenten – je nach Beginn der persönlichen Erwerbsminderung – schrittweise bis zum künftigen Renteneintrittsalter von 67 Jahren verlängert.

Mehr zum Thema:

www.deutsche-rentenversicherung.deBroschüre der Deutschen Rentenversicherung zu den Erwerbsminderungsrenten


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