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Auch die Flexi-Teilrente bleibt ein Nischenangebot

Mehr als drei Jahre nach der Reform von 2017 verzichteten nur 24.000 Frührentner auf einen Teil ihrer Bezüge, um mehr nebenbei zu verdienen.

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Älterer Arbeiter mit jüngerem Kollege in einer Fabrikhalle. Bild: IMAGO / Westend61

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Bad Homburg (sth). Seit 30 Jahren ist sie ein Angebot im Leistungs-Sortiment der Deutschen Rentenversicherung – doch noch immer wird sie in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen: die Teilrente. Die Idee dahinter: Wer die Mindestaltersgrenze von in der Regel 63 Jahren erreicht und – nach mindestens 35 Versicherungsjahren – Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente hat, kann als Frührentnerin oder -rentner mit Einschränkungen auch schon vor der Regelaltersgrenze Nebeneinkünfte von mehr als 450 Euro monatlich oder 6.300 Euro jährlich haben (die Teilrente gibt es auch für Erwerbsgeminderte, d. Red.). Ab der Regelaltersgrenze können Bezieherinnen und Bezieher einer Altersrente unbegrenzt nebenher verdienen, ohne Abzüge von der Rente hinnehmen zu müssen. 

Doch auch fast fünf Jahre nach einer Reform von 2017, mit der sie als Flexi-Teilrente endlich aus ihrem Nischen-Dasein befreit werden sollte, bleibt die Teilrente offenbar ein Angebot ohne große Nachfrage. Das geht aus aktuellen Daten der Deutschen Rentenversicherung hervor, die ihre-vorsorge.de vorliegen. Demnach zahlten die 16 gesetzlichen Rentenversicherungsträger Ende 2020 monatlich nur knapp 24.000 Altersrenten als Teilrenten aus – und das trotz einer deutlichen Anhebung des zulässigen jährlichen Nebenverdiensts von 6.300 auf mehr als 44.500 Euro im Frühjahr 2020. Zum Vergleich: Im gleichen Jahr wurden fast 18,5 Millionen Altersrenten als Vollrenten gezahlt.

Teilrente bleibt offenbar ein Angebot ohne Nachfrage

Inzwischen hat die Bundesregierung die erhöhte Hinzuverdienstgrenze bereits zweimal – für die Jahre 2021 und 2022 – verlängert und Anfang des vergangenen Jahres durch eine weitere Steigerung des zulässigen Nebenverdiensts auf rund 46.000 Euro noch einmal attraktiver gemacht. Grund für die zeitliche Ausdehnung der Sonderregelung war die Corona-Pandemie, mit der vor allem Frührentnerinnen und -rentner aus dem medizinisch-/pflegerischen Bereich zu einer befristeten Wiederaufnahme ihres Berufs animiert werden sollten. Ob die derzeitige – deutlich höhere – Nebenverdienstgrenze für Frührentner womöglich zu einer dauerhaften Einrichtung wird, wie von Rentenversicherungs-Chefin Gundula Roßbach im Vorjahr vorgeschlagen, bleibt vorerst offen. Im 2023 werde "voraussichtlich wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro pro Kalenderjahr" eingeführt, so die Rentenversicherung. 

Seit der Neuregelung der Teilrente kann der zulässige Jahresverdienst nicht mehr nur durch Monatseinkünfte von höchstens 450 Euro (zweimal im Jahr auch 900 Euro), sondern auch in wenigen Monaten erzielt werden. Übersteigt der Nebenverdienst die 6.300 Euro-Jahresgrenze, werden von dem darüber liegenden Verdienstanteil 40 Prozent abgezogen. Liegt der Nebenverdienst zusammen mit der Rente über dem früheren Gehalt, wird der darüber liegende Teil vollständig gekürzt. Interessierte können sich auch für eine stufenlos wählbare Teilrente zwischen null und 100 Prozent der vollen Altersrente entscheiden.

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