Ihre-Vorsorge Logo

Beamter erhält keine Altersrente für schwerbehinderte Menschen

LSG Berlin-Brandenburg: Ein Anspruch auf die Schwerbehinderten-Altersrente setzt voraus, dass der Versicherte mindestens 35 Jahre lang gesetzlich rentenversichert war.

Autor / Quelle

Lesezeit

3 Minuten

Veröffentlicht

Statue der Justizia aus Bronze vor blauem Himmel.

© Nicht definiert

Potsdam (dpa/ihre-vorsorge.de). Der Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen setzt zwingend voraus, dass der Versicherte mindestens 35 Jahre lang gesetzlich rentenversichert war. Wer zwar sehr viel länger arbeitet (hier: 46 Jahre lang), aber einen Großteil der Zeit als Beamter versicherungsfrei war, kann daher trotz vergleichbarer "Lebensleistung" keine solche Rente beanspruchen. Das hat jetzt das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg entschieden (Urteil vom 15. Oktober 2025, Aktenzeichen: L 33 R 392/24). 

Der 1960 geborene Kläger durchlief eine Berufsausbildung und war anschließend bis 1994 durchgängig sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Auf diese Weise sammelte er rund 17 Jahre Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Danach wurde er Beamter des Landes Berlin und stand bis Mitte 2023 rund 29 Jahre lang im aktiven Dienst. Da bei ihm ein Grad der Behinderung (GdB) von 60 festgestellt worden war, gewährte ihm das Land Berlin anschließend ein vorzeitiges Ruhegehalt für schwerbehinderte Menschen. Grundlage dieser Rente sind allerdings nur die als Beamter zurückgelegten Dienstzeiten. 

Mitte 2023 beantragte der Kläger auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Die Rentenversicherung lehnte den Antrag ab. Der Kläger erfülle nicht die erforderliche Wartezeit von 35 Jahren. Vielmehr enthalte sein Versicherungskonto rentenrechtliche Zeiten lediglich im Umfang von 17 Jahren. Auch das Sozialgericht Potsdam wies die daraufhin erhobene Klage ab. 

Dagegen legte der Kläger Berufung beim LSG Berlin-Brandenburg ein. Er machte geltend, dass die Wartezeit in seinem Fall kein Ausschlusskriterium darstellen dürfe. Seine Lebensleistung von 46 Arbeitsjahren müsse anerkannt werden. Der Wechsel in das Beamtenverhältnis dürfe ihm nicht zum Nachteil gereichen. Es könne nicht sein, dass die 17 Beitragsjahre, die er in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt habe, einfach verloren seien. Er werde gegenüber anderen Versicherten, die nicht in ein Beamtenverhältnis gewechselt seien, ungerechtfertigt benachteiligt. 

LSG gibt der Rentenversicherung Recht

Das LSG wies die Berufung des Klägers mit seinem Urteil vom 15. Oktober 2025 zurück und gab damit der Rentenversicherung Recht. Es gebe keine gesetzliche Regelung, die es erlauben würde, dem Kläger eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen auch ohne Erfüllung der sogenannten Wartezeit von 35 Jahren zuzusprechen. Die Wartezeitregelung verstoße auch nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz. 

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung handle es sich seit jeher um zwei getrennte Alterssicherungssysteme, die sich strukturell erheblich unterscheiden würden. Der allgemeine Gleichheitssatz gebiete es nicht, ähnliche Sachverhalte in verschiedenen Ordnungssystemen gleich zu regeln bzw. die Nachteile auszugleichen, die mit dem Wechsel von dem einen in das andere System verbunden seien. Die Zeiten, die der Kläger in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt habe, würden zudem keinesfalls gänzlich unberücksichtigt bleiben. So könne der Kläger selbstverständlich eine Regelaltersrente beanspruchen, sobald er im Jahr 2027 das reguläre Renteneintrittsalter erreicht haben werde. Die Regelaltersrente setze nämlich nur eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren voraus. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das LSG hat die Revision zwar nicht zugelassen. Der Kläger könne aber beim Bundessozialgericht die Zulassung der Revision beantragen, so das LSG Berlin-Brandenburg.


Weitere Artikel

Time
4 Minuten

Bis Ende des Jahres will die Regierung ihr Reformpaket durchsetzen. Von ihrem Kurs will sie sich nicht abbringen lassen – auch nicht durch Zwischenrufe von Wahlkämpfern aus den Ländern.

Time
4 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung erläutert die Rentenformel in einer neu aufgelegten Broschüre – und gibt Hinweise zur Rendite der Beiträge.

Time
2 Minuten
Time
2 Minuten

SPD-Chef und Vizekanzler Klingbeil nennt ein klares Ziel: Bis zum Jahresende soll es ein neues Rentensystem geben - nach allen Diskussionen im Detail.

Time
2 Minuten

Mit gefälschte E-Mails versuchen Kriminelle derzeit verstärkt, personenbezogene Daten von Rentenversicherten zu erlangen. Besonders vor einer der neuen Betrugsmaschen warnt jetzt die DRV Baden-Württemberg.

Time
3 Minuten

Die Pflegeversicherung ist in Finanznöten. Doch wo sparen? Kürzungen bei Rentenansprüchen für pflegende Angehörige stoßen auf Kritik – der neue Gesundheitsminister reagiert.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026