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Beratung zur Altersvorsorge auch für Hörgeschädigte

Gehörlose und stark schwerhörige Menschen können per Gebärden- oder Schriftsprachdolmetscher das Servicetelefon der Rentenversicherung nutzen.

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Hand tippt auf einer Computertastatur, im Vordergrund eine Computermaus. Bild: IMAGO / Westend61.

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Berlin (drv). Bei Fragen zu gesetzlicher Rente, Rehabilitation und zusätzlicher Altersvorsorge profitieren gehörlose, ertaubte und stark schwerhörige Menschen von einem besonderen Service der Deutschen Rentenversicherung: Per Gebärden- oder Schriftsprachdolmetscher können sie das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung barrierefrei nutzen.

Alles, was sie dafür brauchen, sind ein PC, eine Webcam und eine schnelle Internetverbindung. Das notwendige Programm kann auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung unter dem Link „Servicetelefon für Hörgeschädigte“ heruntergeladen werden. Nachdem die Software installiert wurde, können sie kostenlos und barrierefrei mit der Deutschen Rentenversicherung kommunizieren.

Über ihren PC werden sie entweder mit einem Gebärdensprachdolmetscher oder einem Schriftsprachdolmetscher verbunden, der sie an das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung weiterleitet und das Gespräch übersetzt. Dieser Service ist kostenlos und steht Ihnen zu folgenden Zeiten zur Verfügung: Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 19.30 Uhr sowie am Freitag von 8.00 bis 15.30 Uhr.

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