Ihre-Vorsorge Logo

Berufsanfänger: Schutz der Rentenversicherung von Anfang an

Obwohl neu ins Berufsleben gestartete Beschäftigte noch nicht die eigentlich notwendige Mindestversicherungszeit erfüllt haben, können sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben.

Artikel vorlesen
Auszubildender arbeitet mit einer Metallschere am Kupferdach eines Kirchturms. Bild: IMAGO / allOver-MEV

© Nicht definiert

Berlin/Frankfurt am Main (drv). Menschen, die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, erwerben unter anderem einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung, sofern sie die Mindestversicherungszeit erfüllen. Diese „Wartezeit“ dauert in der Regel fünf Jahre, in der Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden.

Doch auch Berufsanfänger, die diese Mindestvorversicherungszeit von fünf Jahren noch nicht erfüllen, genießen den Schutz der Rentenversicherung. Sollten sie durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit teilweise oder ganz erwerbsgemindert werden, haben sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass sie zu diesem Zeitpunkt versicherungspflichtig gewesen sind. 

Aber auch, wenn sie innerhalb von sechs Jahren nach Ende einer Ausbildung erwerbsgemindert werden – zum Beispiel durch einen privaten Unfall oder eine Erkrankung – und in den letzten zwei Jahren vorher mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, greift der Schutz. 

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
3 Minuten

Über die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren wird in der Koalition heftig gestritten. Die Rentenkommission hat ihre Abschaffung vorgeschlagen; in CDU und SPD regt sich dagegen Widerstand.

Time
2 Minuten

Ob vorgezogener Ruhestand oder Regelaltersrente: Wann Versicherte in Rente gehen können und wie hoch ihre Bezüge ausfallen würden, erkennt man in der neuen Rentenauskunft nun auf einen Blick.

Time
2 Minuten

Der Grundrentenzuschlag bietet Unterstützung für Menschen mit langer Versichertenzeit und niedrigem Einkommen. Die Höhe des Zuschlags wird jedes Jahr überprüft.

Time
1 Minuten

Wer einen Angehörigen pflegt bekommt dafür unter Umständen einen Zuschlag zur Rente. Dafür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Time
4 Minuten

Die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente wird derzeit heiß diskutiert – nicht aber die Höhe der in Zukunft zu zahlenden Abschläge. Die Bundesbank sieht Handlungsbedarf.

Time
2 Minuten

Eltern können für die Kinderbetreuung Rentenpunkte bekommen, wenn sie im Job kürzergetreten sind. Doch die Rentenversicherung schreibt die Zeiten nicht automatisch gut.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026