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Bis 31. März: Freiwillige Rentenbeiträge nachzahlen

Mit zusätzlichen Beiträgen kann der Anspruch auf eine Rente erhalten oder erhöht werden – unter Umständen sogar erst entstehen.

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Frauenhand steckt eine 50-Cent-Münze in ein blaues Sparschwein.

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Berlin (drv). Wer noch rückwirkend für das Jahr 2020 freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten möchte, muss dies in den nächsten Wochen tun, denn die Frist läuft am 31. März 2021 ab. Freiwillige Beiträge können in Deutschland lebende Personen zahlen, die nicht versicherungspflichtig und mindestens 16 Jahre alt sind.

Vom monatlichen Mindestbeitrag von 83,70 Euro bis zum Höchstbeitrag von 1.283,40 Euro können die Beiträge in jeder beliebigen Höhe für das letzte Jahr gezahlt werden. Die Beiträge können für Versicherte möglicherweise wichtig sein, um den Versicherungsschutz für eine Erwerbsminderungsrente aufrecht zu erhalten oder die Wartezeit für eine Altersrente zu erfüllen. Zu einem späteren Zeitpunkt ist die Nachzahlung von Beiträgen in der Regel nicht mehr möglich.

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