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Bis zu 23 Euro monatliche Entlastung

DIW: Zahl sozialversicherungspflichtiger Geringverdiener, die weniger Sozialbeiträge zahlen müssen, steigt ab Juli um mehr als 2,1 Millionen.

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Gruppe multikultureller Arbeiter in Fabrik macht Pause. Bild: IMAGO / Westend61 / Zeljko Dangubic

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Bad Homburg (sth). Geringverdiener werden durch die Neuregelung der bisherigen Midijobs ab Juli dieses Jahres um bis zu 23,23 Euro monatlich entlastet. Zudem steigt die Zahl der Arbeitnehmer, die für ihren Job nur einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag zahlen, durch den künftig bis zu einem Monatslohn von 1.300 Euro ausgeweiteten "Übergangsbereich" von bisher knapp 2,6 Milllionen auf mehr als 4,7 Millionen. Das geht aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hervor, in der die Folgen der im Herbst 2018 vom Bundestag beschlossenen Neuregelung untersucht werden. Bisher werden nur Arbeitnehmer mit einem Lohn zwischen 450 und 850 Euro bei den Sozialbeiträgen entlastet.

Der Studie zufolge entfällt fast die Hälfte der künftigen Entlastung für sozialversicherungspflichtige Niedriglohn-Jobber auf die Rentenversicherung. Die höchste Entlastung gegenüber der bisherigen Rechtslage ergebe sich "bei einem Bruttomonatseinkommen von 850 Euro", heißt es in dem Papier der DIW-Forscher. Bei höheren oder niedrigeren Einkommen "ist die Entlastung geringer". Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion steigt die monatliche Entlastung bei einem Verdienst von 500 Euro ab Juli um 3 Euro, bei 700 Euro um 14 Euro und bei 850 Euro um rund 23 Euro. Bei einem höheren Verdienst bis zu 1.300 Euro sinkt die Entlastung wieder schrittweise. Bisher wurden Arbeitnehmer mit knapp über 450 Euro Monatsverdienst am stärksten entlastet.

Künftig voller Rentenanspruch trotz reduziertem Beitrag

Aufgrund der Neuregelung des Übergangsbereichs werden auch Beschäftigte mit beitragsreduziertem Verdienst künftig generell den vollen Rentenanspruch für ihr Gehalt bekommen. Bisher erhalten die Betroffenen wegen des für die Arbeitnehmer reduzierten Rentenbeitrags auch eine geringere Rente als Beschäftigte, die wegen eines höheren Gehalts den vollen Arbeitnehmerbeitrag zahlen müssen. Arbeitgeber von "Übergangs-Beschäftigten" zahlen auch weiterhin den vollen Beitragsanteil. Für die Rentenversicherung ergeben sich durch die künftig größere Verdienstzone mit verringerten Sozialbeiträgen voraussichtlich Einnahmeausfälle von 220 Millionen Euro pro Jahr.

Ob die künftig größere Gruppe von beitragsentlasteten Arbeitnehmern zu einer generellen Veränderung des Arbeitsmarkts im Niedriglohnbereich führt, bleibt der DIW-Studie zufolge "wegen möglicher gegenläufiger Effekte für einzelne betroffene Gruppen offen". So ergebe sich für bisherige Midijobber aufgrund der "geringeren Marginalbelastung ein Anreiz, innerhalb dieser Zone mehr zu arbeiten". Andererseits werde es für Arbeitnehmer im Einkommensbereich zwischen 850 und 1.300 Euro "attraktiver, weniger zu arbeiten", da die Sozialbeiträge im Einzelfall höher liegen könnten als bisher. "Insoweit werden die bestehenden Anreize des Sozial- und Steuerrechts zur 'Teilzeitfalle' ... noch erhöht", warnen die Wissenschaftler.

Mehr zum Thema:

www.diw.de

Link zur DIW-Studie "Midijob-Reform entlastet Geringverdienende" (im pdf-Format)

http://dip21.bundestag.de

Link zur Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion (im pdf-Format)

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