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Bund will keine Rentenbeiträge für Inhaftierte zahlen

Bundesregierung verweist auf die Zuständigkeit der Länder – und deren Verantwortung für die anfallenden Kosten.

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Paragraphenzeichen. Bild: IMAGO / Andreas Berheide

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Berlin/ Bad Homburg (sth). Die Bundesregierung lehnt es ab, dass der Bund Rentenbeiträge für in der Haft arbeitende Strafgefangene zahlen soll. Da für den Strafvollzug die Länder zuständg seien, komme die "Tragung der Kosten durch die Versichertengemeinschaft oder den Bund nicht in Betracht", heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion. Zwar halte die Regierung die Einbeziehung von erwerbstätigen Inhaftierten in die Rentenversicherung "nach wie vor für sinnvoll". Denn Arbeit im Strafvollzug sei ein "wesentliches Integrationsmittel und Bestandteil des Resozialisierungskonzepts", so die Regierung. Die Länder hätten bisher jedoch "keine Bereitschaft signalisiert", die dafür anfallenden Kosten zu übernehmen.

Im Juni 2018 hatte die Justizministerkonferenz der Länder einen neuen Anlauf unternommen, in der Haft tätige Gefangene in die gesetzliche Rentenversicherung aufzunehmen. Auch die Sozialminister der Länder schlossen sich im Dezember vergangenen Jahres dem Vorstoß an. Sie lehnten aber eine Änderung des Sozialgesetzbuchs ab, die zur künftigen Zuständigkeit des Bundes für die Häftlinge geführt hätte, bei der die Länder jedoch zur Übernahme der entsprechenden Kosten verpflichtet gewesen wären. Ihre Befürchtung: Der Bund könnte die Rentenbeiträge auch in diesem Fall – wie bei der Mütterrente – auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer abwälzen.

Die Einbeziehung von in der Haft arbeitenden Gefangenen in die Rentenversicherung ist seit Jahrzehnten umstritten. Bisher haben die Betroffenen lediglich die Möglichkeit, für ihre Arbeit aus eigener Tasche freiwillige Rentenbeiträge zu zahlen. Pflichtbeiträge – wie sie von Arbeitgebern und Arbeitnehmern für reguläre Arbeit gezahlt werden – fließen jedoch nicht in die Rentenkassen. Zwar ist der Bund für eine entsprechende Gesetzesänderung zuständig. Wegen der anhaltenden Weigerung der Länder, für die Arbeit der Inhaftierten die fälligen Rentenbeiträge zu übernehmen, hakt es an dieser Stelle jedoch weiterhin. Die Bundesregierung sehe jedenfalls "derzeit keine weiteren Schritte" vor, heißt es in der Regierungsantwort.

Mehr zum Thema:

http://dip21.bundestag.de

Link zur Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Grünen-Bundestragfraktion zur Einbeziehung in Haft arbeitender Strafgefangener in die Rentenversicherung (im pdf-Format)

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