Berlin (sth). Der Bundesrat hat heute dem vor 14 Tagen vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten zugestimmt. Das auch als “Rentenpaket 2025” bezeichnete Gesetz umfasst die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau, die sogenannte Vollendung der Mütterrente und die Aufhebung des Anschlussverbots. Sie ist die Voraussetzung für die ebenfalls bereits vom Bundestag beschlossene Aktivrente.
Gleichbleibendes Rentenniveau
Bis zur Rentenanpassung im Juli 2025 lag die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent. Das vorliegende Gesetz verlängert diese Haltelinie nun bis zum Jahr 2031. Damit sollen ein Absinken des Rentenniveaus und die Abkoppelung der Renten von den Löhnen verhindert werden.
Mütterrente III
Mit der Mütterrente werden Kindererziehungszeiten angerechnet, die in die Berechnung der Rente einfließen. Aktuell unterscheidet sich die Anerkennung von Erziehungsleistungen in der Rente nach dem Zeitpunkt der Geburt der Kinder: für vor 1992 geborene Kinder werden zweieinhalb Jahre Erziehungszeit angerechnet, für ab 1992 geborene Kinder drei Jahre. Mit der Mütterrente III sollen die Erziehungszeiten für alle Kinder auf bis zu drei Jahre ausgeweitet werden. Damit sollen alle Mütter vollständig rentenrechtlich gleichgestellt werden. Das Gesetz soll zwar schon 2027 in Kraft treten; die Auszahlung der höheren Renten wird voraussichtlich aber erst - rückwirkend - ab 2028 möglich sein.
Wegfall des Anschlussverbots
Mit dem Wegfall des Anschlussverbots will die Bundesregierung Anreize schaffen, damit Ältere über das Renteneintrittsalter hinaus freiwillig weiterarbeiten. In Zukunft sollen sie befristet beim selben Arbeitgeber weiter beschäftigt werden können, ohne dass dafür ein Sachgrund notwendig ist. Damit soll ein Beitrag zur Fachkräftesicherung geleistet werden.
Weitere Gesetze aus dem Rentenpaket
Neben der Rentenstabilisierung und der Mütterrente hat der Bundesrat auch das Gesetz zur Aktivrente (TOP 4c) und das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (TOP 4) beschlossen, das die betriebliche Altersvorsorge weiter fördern soll.
