Ihre-Vorsorge Logo

Bundesrat stimmt Rentenpaket 2025 zu

Nach dem Beschluss des Bundestags hat die Länderkammer am Freitag bestätigt, dass das Rentenniveau bis Mitte 2032 bei 48 Prozent stabilisiert wird. Auch die Mütterrente III kommt.

Artikel vorlesen

Autor / Quelle

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Bundesrat stimmt Rentenpaket 2025 zu

© Nicht definiert

Berlin (sth). Der Bundesrat hat heute dem vor 14 Tagen vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten zugestimmt. Das auch als “Rentenpaket 2025” bezeichnete Gesetz umfasst die Verlängerung der Haltelinie für das Rentenniveau, die sogenannte Vollendung der Mütterrente und die Aufhebung des Anschlussverbots. Sie ist die Voraussetzung für die ebenfalls bereits vom Bundestag beschlossene Aktivrente.

Gleichbleibendes Rentenniveau

Bis zur Rentenanpassung im Juli 2025 lag die Haltelinie für das Rentenniveau bei 48 Prozent. Das vorliegende Gesetz verlängert diese Haltelinie nun bis zum Jahr 2031. Damit sollen ein Absinken des Rentenniveaus und die Abkoppelung der Renten von den Löhnen verhindert werden.

Mütterrente III

Mit der Mütterrente werden Kindererziehungszeiten angerechnet, die in die Berechnung der Rente einfließen. Aktuell unterscheidet sich die Anerkennung von Erziehungsleistungen in der Rente nach dem Zeitpunkt der Geburt der Kinder: für vor 1992 geborene Kinder werden zweieinhalb Jahre Erziehungszeit angerechnet, für ab 1992 geborene Kinder drei Jahre. Mit der Mütterrente III sollen die Erziehungszeiten für alle Kinder auf bis zu drei Jahre ausgeweitet werden. Damit sollen alle Mütter vollständig rentenrechtlich gleichgestellt werden. Das Gesetz soll zwar schon 2027 in Kraft treten; die Auszahlung der höheren Renten wird voraussichtlich aber erst - rückwirkend - ab 2028 möglich sein.

Wegfall des Anschlussverbots

Mit dem Wegfall des Anschlussverbots will die Bundesregierung Anreize schaffen, damit Ältere über das Renteneintrittsalter hinaus freiwillig weiterarbeiten. In Zukunft sollen sie befristet beim selben Arbeitgeber weiter beschäftigt werden können, ohne dass dafür ein Sachgrund notwendig ist. Damit soll ein Beitrag zur Fachkräftesicherung geleistet werden.

Weitere Gesetze aus dem Rentenpaket

Neben der Rentenstabilisierung und der Mütterrente hat der Bundesrat auch das Gesetz zur Aktivrente (TOP 4c) und das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (TOP 4) beschlossen, das die betriebliche Altersvorsorge weiter fördern soll.


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Der erstmalige Bezug von Altersrente lag 2025 laut Jahresbericht der deutschen Rentenversicherung bei durchschnittlich 64,7 Jahren.

Time
1 Minuten

Angst vor Lücken in der Rentenbiografie durch lange Krankheit oder private Krankenversicherung? Das lässt sich vermeiden.

Time
3 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung erklärt in einer neu aufgelegten Broschüre Abzüge auf der Gehaltsabrechnung – und was Arbeitnehmer davon haben.

Time
2 Minuten

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) sieht bei der Stärkung der gesetzlichen Rente Handlungsbedarf. Eine durchschnittliche Altersrente von weniger als 1.200 Euro sei „zu wenig“.

Time
1 Minuten

Duale Studierende sind rentenversicherungspflichtig – ganz unabhängig vom jeweils bezogenen Gehalt. Wer die Beiträge zahlt, hängt aber von der Verdiensthöhe ab.

Time
2 Minuten

Wer rechtzeitig plant, kann seinem Übergang in die Altersrente entspannt entgegensehen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026