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Bundesregierung: Renten werden nicht doppelt besteuert

Antwort auf eine FDP-Anfrage bestätigt, dass das Bundesfinanzministerium zwei Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof beigetreten ist.

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Einkommensteuerformular mit Münzen.

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Berlin (sth). Die Bundesregierung geht weiterhin davon aus, dass Renten während des Übergangs zur sogenannten nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkünften nicht verfassungswidrig doppelt besteuert werden. In ihrer am Mittwoch veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion, ob die Regierung an dieser schon früher geäußerten Position festhalte, heißt es schlicht: "Ja". Zugleich bestätigt das Schreiben aber, dass das Bundesfinanzministerium zwei Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) beigetreten sei, die sich mit dieser Thematik befassen. 

Hintergrund der FDP-Anfrage ist ein seit Jahren schwelender Expertenstreit um die Rentenbesteuerung. Im Herbst 2019 hatte ein BFH-Richter die seit 2005 geltende gesetzliche Regelung mit dem Grundgesetz für nicht vereinbar erklärt. "Es bedarf keiner komplizierten mathematischen Übungen, um bei den Angehörigen der heute mittleren Generation, die um das Jahr 2040 in den Rentenbezug eintreten werden, eine Zweifachbesteuerung nachzuweisen", stellte BFH-Jurist Egmont Kulosa in einem Gesetzeskommentar fest. Für alle Ruheständler, die nach 2015 in Rente gegangen seien oder noch gehen, werde es kritisch. „Spätestens wenn ganze Rentnerkohorten in die doppelte Besteuerung hineinwachsen, wird daher eine gesetzliche Neuregelung erforderlich sein", schrieb Kulosa. Die Verfassungswidrigkeit sei "evident".  

Bundesverfassungsgericht sieht bisher keinen Handlungsbedarf

Das Bundesverfassungsgericht sah bisher allerdings noch keinen Anlass, die derzeitige Rechtslage in Frage zu stellen. So urteilten die Karlsruher Richter im Dezember 2015, dem Gesetzgeber stehe bei der steuerlichen Behandlung von Kosten für die Altersvorsorge und den späteren Altersbezügen "ein weiter Gestaltungsspielraum zu". Insbesondere sei es "mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar, dass er Renteneinkünfte aus den verschiedenen Basisversorgungen gleich behandelt, obwohl die hierfür bis 2004 geleisteten Beiträge teilweise in unterschiedlichem Maße steuerentlastet waren", so das höchste deutsche Gericht.

Der frühere Rentenversicherungs-Chef Franz Ruland sowie die Steuerexperten Werner und Günter Siepe sehen dagegen schon seit Jahren auch auf Rentner mit Durchschnittseinkommen eine Doppelbesteuerung zukommen. "Von 2019 bis 2040 steigt das Maß der Zweifachbesteuerung von Jahr zu Jahr an und erreicht ihr Maximum bei Rentenbeginn in 2040", schrieben Siepe und Siepe 2016 in einer Analyse. Um das Problem zu lösen, schlugen die Finanzfachleute damals eine "Günstigerprüfung bei der gegenwärtigen Rentenbesteuerung mit einer zusätzlichen Öffnungsklausel im Alterseinkünftegesetz" vor. "In diesem Fall würde die gesetzliche Rente zum weitaus größeren Teil nachgelagert besteuert wie bisher und zum kleineren Teil nur mit dem Ertragsanteil", meinen die Experten. 

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