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Rente: Bundestag berät über Freibetragsanträge der AfD

Am Freitagmittag kommender Woche stehen zwei Forderungen auf der Tagesordnung des Parlaments, die höhere Nebeneinkünfte von Alters- und Hinterbliebenenrentnern zum Ziel haben.

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Front des Reichstagsgebäudes in Berlin mit deutscher und europäischer Flagge. Bild: IMAGO / blickwinkel

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Das Gebäude des Bundestags mit der Euro- und der Bundesflagge.

Berlin (sth). Die Hinzuverdienstgrenzen der Empfängerinnen und Empfänger von Alters- und Hinterbliebenenrenten stehen am Freitag, 28. Juni 2024, ab 12:35 Uhr für etwa 40 Minuten auf der Tagesordnung des Bundestags. Grundlage der Parlamentsdebatte sind zwei Anträge der AfD-Fraktion. Der Antrag mit dem Titel „Einführung eines 12.000-Euro-Steuerfreibetrags für Rentner mit Hinzuverdienst“ soll anschließend an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. In der gleichen Sitzung soll über den ebenfalls von der AfD eingebrachten Antrag „Hinzuverdienstgrenzen bei den Witwenrenten neu regeln – Fachkräfte freisetzen“ abgestimmt werden. Dazu werde der Sozialausschuss des Bundestags eine Beschlussempfehlung abgeben, heißt es in einer Parlamentsmitteilung. 

Dem ersten Antrag zufolge sollen Altersrentnerinnen und -rentner künftig bis zu 12.000 Euro steuerfrei verdienen können. Der Steuerfreibetrag solle für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus selbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb sowie aus Land- und Forstwirtschaft gelten, fordern die AfD-Abgeordneten. In den Genuss kommen solle, wer die Regelaltersgrenze von derzeit 66 Lebensjahren erreicht habe.

Die Einführung des Freibetrags bringt aus Sicht der Fraktion zahlreiche Vorteile mit sich, „insbesondere in Bezug auf die Fachkräftesicherung in den Unternehmen“. Rentner verfügten oft über langjährige Berufserfahrungen und spezifisches Fachwissen, das für die Unternehmen wertvoll sei. Die Möglichkeit, bis zu 12.000 Euro steuerfrei hinzuzuverdienen, ermutige Rentner, aktiv auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben und ihr Wissen und ihre Fähigkeiten weiterzugeben, heißt es in der Vorlage. 

Arbeitslohn soll nicht mehr auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet werden

In ihrem zweiten Antrag verlangt die AfD-Fraktion, Arbeitslohn solle künftig nicht mehr auf die Witwen- beziehungsweise Witwerrente angerechnet werden. Wer die „Rente wegen Todes“ erhält, solle nebenbei arbeiten können, ohne dass ein Mehrverdienst Abzüge bei der Hinterbliebenenrente bedeute, heißt es in dem Antrag. Auch der Freibetrag für andere Hinzuverdienste solle steigen – vom 26,4-fachen des “Aktuellen Rentenwerts” (derzeit 992,64 Euro) auf das 40-fache (derzeit 1.504 Euro).

Nach Ansicht der AfD-Fraktion sollten zur Lösung des Fachkräftemangels „in erster Linie die Arbeitspotenziale innerhalb Deutschlands gehoben werden“. Die vorgeschlagenen Neuregelungen bei der Hinterbliebenenrente seien ein Baustein dieses Vorhabens, heißt es in dem Antrag.

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