Ihre-Vorsorge Logo

Rente: Bundestag berät über Freibetragsanträge der AfD

Am Freitagmittag kommender Woche stehen zwei Forderungen auf der Tagesordnung des Parlaments, die höhere Nebeneinkünfte von Alters- und Hinterbliebenenrentnern zum Ziel haben.

Artikel vorlesen

Autor / Quelle

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Front des Reichstagsgebäudes in Berlin mit deutscher und europäischer Flagge. Bild: IMAGO / blickwinkel

© Nicht definiert

Das Gebäude des Bundestags mit der Euro- und der Bundesflagge.

Berlin (sth). Die Hinzuverdienstgrenzen der Empfängerinnen und Empfänger von Alters- und Hinterbliebenenrenten stehen am Freitag, 28. Juni 2024, ab 12:35 Uhr für etwa 40 Minuten auf der Tagesordnung des Bundestags. Grundlage der Parlamentsdebatte sind zwei Anträge der AfD-Fraktion. Der Antrag mit dem Titel „Einführung eines 12.000-Euro-Steuerfreibetrags für Rentner mit Hinzuverdienst“ soll anschließend an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. In der gleichen Sitzung soll über den ebenfalls von der AfD eingebrachten Antrag „Hinzuverdienstgrenzen bei den Witwenrenten neu regeln – Fachkräfte freisetzen“ abgestimmt werden. Dazu werde der Sozialausschuss des Bundestags eine Beschlussempfehlung abgeben, heißt es in einer Parlamentsmitteilung. 

Dem ersten Antrag zufolge sollen Altersrentnerinnen und -rentner künftig bis zu 12.000 Euro steuerfrei verdienen können. Der Steuerfreibetrag solle für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus selbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb sowie aus Land- und Forstwirtschaft gelten, fordern die AfD-Abgeordneten. In den Genuss kommen solle, wer die Regelaltersgrenze von derzeit 66 Lebensjahren erreicht habe.

Die Einführung des Freibetrags bringt aus Sicht der Fraktion zahlreiche Vorteile mit sich, „insbesondere in Bezug auf die Fachkräftesicherung in den Unternehmen“. Rentner verfügten oft über langjährige Berufserfahrungen und spezifisches Fachwissen, das für die Unternehmen wertvoll sei. Die Möglichkeit, bis zu 12.000 Euro steuerfrei hinzuzuverdienen, ermutige Rentner, aktiv auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben und ihr Wissen und ihre Fähigkeiten weiterzugeben, heißt es in der Vorlage. 

Arbeitslohn soll nicht mehr auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet werden

In ihrem zweiten Antrag verlangt die AfD-Fraktion, Arbeitslohn solle künftig nicht mehr auf die Witwen- beziehungsweise Witwerrente angerechnet werden. Wer die „Rente wegen Todes“ erhält, solle nebenbei arbeiten können, ohne dass ein Mehrverdienst Abzüge bei der Hinterbliebenenrente bedeute, heißt es in dem Antrag. Auch der Freibetrag für andere Hinzuverdienste solle steigen – vom 26,4-fachen des “Aktuellen Rentenwerts” (derzeit 992,64 Euro) auf das 40-fache (derzeit 1.504 Euro).

Nach Ansicht der AfD-Fraktion sollten zur Lösung des Fachkräftemangels „in erster Linie die Arbeitspotenziale innerhalb Deutschlands gehoben werden“. Die vorgeschlagenen Neuregelungen bei der Hinterbliebenenrente seien ein Baustein dieses Vorhabens, heißt es in dem Antrag.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
2 Minuten

Setzt die Koalition die Rentenreform um oder überlegt es sie sich bei der populären „Rente mit 63“ noch einmal anders? Die Sozialministerin will die Reform – und macht ein Versprechen.

Time
2 Minuten

Der Kanzler macht auch nach der CDU-Schlappe in Sachsen-Anhalt klar, dass große Gesetzesvorhaben weitergehen sollen. Bei der Rente signalisiert er Gesprächsbereitschaft über eine heikle Frage.

Time
2 Minuten

Gesellschaftsforscher haben sich eine wichtige Zahl zur Rente genauer angeschaut: die statistische Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren. Wie nah liegt sie an der Wirklichkeit?

Time
6 Minuten

Nach der Wahl in Sachsen-Anhalt mehren sich Stimmen in der Regierungskoalition, die viele Reformpakete wieder aufschnüren wollen. Im Zentrum der Kritik: die Vorschläge der Alterssicherungskommission.

Time
2 Minuten

Der erstmalige Bezug von Altersrente lag 2025 laut Jahresbericht der deutschen Rentenversicherung bei durchschnittlich 64,7 Jahren.

Time
1 Minuten

Angst vor Lücken in der Rentenbiografie durch lange Krankheit oder private Krankenversicherung? Das lässt sich vermeiden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026