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Bundestag beschließt Gesetz zur Auszahlung höherer Bestands-Erwerbsminderungsrenten

Abgeordnete votieren einstimmig für besonderes Verfahren, mit dem die ab Juli verbesserten Renten für langjährig Erwerbsgeminderte pünktlich an die Betroffenen überwiesen werden sollen.

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Kuppel des Reichstagsgebäudes in Berlin abendlich beleuchtet mit deutscher Flagge im Vordergrund. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Berlin (sth). Einstimmig hat der Bundestag am Donnerstagabend den Gesetzentwurf der Ampel-Parteien für ein besonderes Verfahren beschlossen, mit dem die ab Juli dieses Jahres verbesserten Erwerbsminderungs-Bestandsrenten ausgezahlt werden sollen. Bereits am Tag zuvor hatte der Bundestags-Sozialausschuss einstimmig für eine Annahme der Gesetzesvorlage plädiert. Grund für das notwendige eigene Gesetzgebungsverfahren zur Rentenauszahlung war, dass sich die vorgesehene automatisierte Zahlung des Zuschlags auf rund drei Millionen Bestandsrenten durch die Deutsche Rentenversicherung im Nachhinein wegen des technischen Aufwands als deutlich komplexer herausgestellt hatte als ursprünglich geplant. 

Deshalb sollen die verbesserten Renten nun in einem zweistufigen Verfahren ausgezahlt werden. In einer ersten Stufe ab Juli 2024 wird monatlich ein Rentenzuschlag getrennt von der zugrundeliegenden Rente ausgezahlt. Dabei wird für die Berechnung des Rentenzuschlags an den Zahlbetrag der Rente angeknüpft. Durch dieses Vorgehen werden die Berechtigten im Ergebnis so gestellt, als hätten sie den Zuschlag über die originäre Rentenberechnung erhalten. In einer zweiten Stufe ab Dezember 2025 wird der Zuschlag dann dauerhaft als unmittelbarer Bestandteil der Rente berechnet und ausgezahlt.

Die SPD-Abgeordnete Angela Hohmann betonte in der Debatte, das Gesetz werde vom Bundestag beschlossen, weil die Regierung “niemanden im Regen stehen” lasse. Das eigene Gesetz zur Auszahlung der verbesserten Renten sei notwendig geworden, weil der Deutschen Rentenversicherung die Umsetzung des vor zwei Jahren beschlossenen Gesetzes zur pauschalen Anhebung der Bestands-Erwerbsminderungsrenten “schlicht nicht möglich” gewesen sei.

Kai Whittaker (CDU) betonte, dass auch die Unionsfraktion dem Auszahlungsgesetz zustimmen werde. Er forderte die Bundesregierung jedoch auf, sich für politisch zu verantwortende Fehler bei der Umsetzung des Erwerbsminderungs-Bestandsrentenverbesserungsgesetzes zu entschuldigen. Das entstandene “Gesetzes-Kuddelmuddel” müssten vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung ausbaden.

Matthias W. Birkwald (Gruppe Die Linke) hob hervor, seine Partei habe gemeinsam mit den Sozialverbänden und den Gewerkschaften seit elf Jahren für eine Verbesserung von drei Millionen Bestandsrenten gekämpft. Er kritisierte die beschlossene Anhebung der Erwerbsminderungsrenten um 4,5 oder 7,5 Prozent (abhängig vom Jahr des jeweiligen Rentenbeginns) jedoch als “viel zu niedrig”. Experten von Sozialverbänden hätten errechnet, dass die Renten um 30 oder 50 Euro höher sein müssten.

Ulrike Schielke-Ziesing (AfD) stimmte dem neuen Gesetz für ihre Fraktion ebenfalls zu. Sie verwies jedoch auf politische Fehlentscheidungen, durch die es bereits in den vergangenen Jahren zu unverständlichen und entwürdigenden Gesetzesschwächen gekommen sei. So sei beim Grundrentenzuschlag eine sehr teure und aufwendige Einkommensprüfung durchgesetzt worden, die jetzt wieder infrage gestellt werden solle.   

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