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Bundestag billigt Brexit-Abfederung

Beschäftigte mit Zeiten auf der Insel bleiben auch bei einem ungeregelten EU-Austritt Großbritanniens fünf weitere Jahre rentenversichert.

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Berlin (sth). Der Bundestag hat am Donnerstag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Übergangsregelungen in sozialen Bereichen für den Fall eines ungeregelten Brexit verabschiedet. Durch die beschlossene Neuregelung werden britische und deutsche Bürger vor Nachteilen in ihrer sozialen Absicherung geschützt, sollte Großbritannien am 30. März 2019 ohne Austrittsabkommen aus der EU austreten.

In ihrem Gesetzentwurf verweist die Bundesregierung darauf, dass mit dem Ende der Mitgliedschaft Großbritanniens auch die Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit nach verschiedenen EU-Verordnungen als Rechtsgrundlage entfallen. Das betrifft unter anderem die Koordinierung von britischen Leistungen bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Arbeitsunfällen mit entsprechenden Leistungen der verbleibenden EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz. Es betrifft aber auch BAföG-Leistungen, die Studierende für eine Ausbildung in Großbritannien erhalten. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit Übergangsregelungen gelten zu lassen, die im Wesentlichen der derzeitigen Rechtslage entsprechen.

Regelungen zur Renten- und Krankenversicherung

So verlieren zum Beispiel Beschäftigte, die vor dem Austritt in der gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherung Deutschlands versichert waren, nicht allein wegen des Austritts ihren Versicherungsstatus, sie unterliegen auch keiner Doppelversicherungspflicht. In der Rentenversicherungspflicht sollen nach britischer oder deutscher Rechtsgrundlage vor dem Austritt zurückgelegte Zeiten auch in den ersten fünf Jahren nach dem Austritt weiter berücksichtigungsfähig sein.

Die Versicherungspflicht oder die Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung bleibt in den ersten fünf Jahren nach dem Austritt bestehen. Für Krankenkassen bleibt es möglich, mit Leistungserbringern des britischen Gesundheitsdienstes Verträge über die Versorgung Versicherter zu schließen.

Mehr zum Thema:

www.bundestag.de

Link zum Bericht des Bundestags über die Parlamentsdebatte zu sozialen Abfederungen im Falle eines ungeregelten Austritt Großbritanniens aus der EU

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