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Bundestag: Debatte über höhere Minijob-Verdienstgrenze

Am heutigen Donnerstag beraten die Sozialpolitiker der Fraktionen erstmals auch über den geplanten Mindestlohn von zwölf Euro.

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Kuppel des Reichstagsgebäudes in Berlin abendlich beleuchtet mit deutscher Flagge im Vordergrund. Bild: IMAGO / Panthermedia

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Berlin/Bad Homburg (hib/sth). Erstmals berät der Bundestag am heutigen Donnerstag – voraussichtlich ab 11:50 Uhr – über den Gesetzentwurf der Ampelkoalition zum geplanten höheren Mindestlohn und zu steigenden Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobber. Darüber hinaus debattieren die Abgeordneten über einen Antrag der Linken-Fraktion mit dem Titel „Ausweitung der Minijobs konterkariert Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns". Beide Vorlagen sollen im Anschluss an die Beratung an den Bundestags-Sozialausschuss überwiesen werden. Die Debatte wird auf www.bundestag.de live übertragen.

Die Bundesregierung will den Mindestlohn für alle Beschäftigten zum 1. Oktober dieses Jahres auf zwölf Euro erhöhen. Zudem soll sich künftig die Geringfügigkeitsgrenze – das ist der zulässige Monatsverdienst von Minijobbern – an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum künftigen Mindestlohn orientieren. Mit der Anhebung des Mindestlohns soll die Minijob-Verdienstgrenze auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisiert werden. Zugleich will die Bundesregierung ihrem Entwurf zufolge Maßnahmen treffen, die die Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung fördern und verhindern helfen, „dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden“.

Dazu werde die Möglichkeit eines zulässigen unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung gesetzlich geregelt, heißt es im Gesetzentwurf. Die Verdienst-Höchstgrenze für sogenannte Midijobber soll nach dem Willen der Bundesregierung von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben werden. Damit wollen die Regierungsparteien eine weitergehende Entlastung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit geringem Arbeitsentgelt erreichen.

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