Berlin (drv/sth). „Die Einführung der Online-Wahl ist ein historischer Schritt für mehr Bürgernähe und ein wichtiger Baustein der digitalen Modernisierung unserer Verwaltung“, betonte Hans‑Werner Veen, alternierender Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund, am Dienstag vor der Vertreterversammlung des größten deutschen Rentenversicherungsträgers in Berlin.
Grundlage für die Online-Wahl sind Änderungen im Vierten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IV). Damit wird Sozialversicherungsträgern, bei denen im Rahmen der alle sechs Jahres stattfindenden Sozialwahlen eine Urwahl (statt Friedenswahl, d. Red.) stattfindet – darunter die Deutsche Rentenversicherung Bund – digitale Wahlformen erlaubt. Über die konkrete Umsetzung entscheidet jeder Sozialversicherungsträger eigenverantwortlich.
Satzungsänderung beschlossen
In der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund wurde am Dienstag mit einer entsprechenden Satzungsänderung für das wichtigste Selbstverwaltungsorgan die Grundlage für künftige Online-Wahlen gelegt. „Mit der Online-Wahl übernehmen wir Verantwortung für ein anspruchsvolles, aber zukunftsweisendes Projekt und wollen mehr Menschen für demokratische Mitbestimmung in der Rentenversicherung gewinnen“, so Veen.
Mit der Einführung der Online-Wahl sind umfangreiche technische, organisatorische und sicherheitsrelevante Anforderungen verbunden, um Zuverlässigkeit, Gültigkeit und Sicherheit der digitalen Stimmabgabe zu gewährleisten. Gleichzeitig bietet die Online-Wahl erhebliche Chancen:
- bessere Erreichbarkeit jüngerer, bislang unterrepräsentierter Wählergruppen,
- stärkere Nutzung des elektronischen Personalausweises als sicheres Zugangsmedium zu Onlineservices,
- Abbau von Barrieren und Stärkung von Akzeptanz und Vertrauen in digitale Verwaltungsangebote.
Betriebliche Altersversorgung soll gestärkt werden
Neben den Änderungen zur Sozialwahl verfolgt das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz das Ziel, die betriebliche Altersversorgung zu stärken. Seit den Reformen der frühen 2000er-Jahre soll die Lebensstandardsicherung im Alter durch das Zusammenspiel von gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge erreicht werden. Noch aber trägt die betriebliche Altersversorgung als zweite “Säule” der Altersvorsorge nur einen vergleichsweise geringen Anteil zur gesamten Alterssicherung bei.
„Gerade in kleinen Unternehmen und bei Beschäftigten mit niedrigerem Einkommen ist die betriebliche Altersversorgung noch zu wenig verbreitet“, erläutert Veen. Das Gesetz setzt hier an, indem es den Rahmen insbesondere für das Sozialpartnermodell erweitert und die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung verbessert. Vorgesehen sind unter anderem Anpassungen bei der maximalen Höhe des Förderbetrags, bei Einkommensgrenzen für staatliche Förderung sowie bei Regelungen zum Arbeitgeberwechsel. Ziel ist es, Effizienz, Attraktivität und Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu steigern.
„Sofern das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz wie geplant wirkt und die zweite Säule stärkt, kann es gelingen, die Funktionsfähigkeit des Drei-Säulen-Modells zu verbessern. Das ist bisher noch nicht ausreichend gelungen“, so Veen. „Entscheidend ist, dass sich die verschiedenen Wege der Alterssicherung sinnvoll ergänzen und es nicht zu Verschiebungen zulasten einer einzelnen Säule kommt.“
Weitere Änderungen zur Selbstverwaltung
Darüber hinaus enthält das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz weitere punktuelle Anpassungen zur sozialen Selbstverwaltung. Diese zielen darauf ab, Verfahren zu modernisieren, Beteiligungsrechte zu präzisieren und die Arbeit der Selbstverwaltung im Interesse der Versicherten sowie der Rentnerinnen und Rentner noch transparenter und effizienter zu gestalten.
„Die Änderungen zeigen, dass Selbstverwaltung kein statisches Modell ist, sondern sich weiterentwickelt“, fasst Veen zusammen. „Wir nehmen diese Aufgabe an: Im Sinne der Betriebe, der Beschäftigten und derjenigen, die bereits eine Rente beziehen.“
