Berlin (hib/sth). Die Bundesregierung verteidigt die Rentenversicherung gegen Kritik an der Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Erwerbsminderungsrente. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion schreibt sie: „Die Träger der Deutschen Rentenversicherung bearbeiten Anträge auf Erwerbsminderungsrente so schnell wie möglich. Soweit alle notwendigen Unterlagen bereits vorliegen, entscheiden die Rentenversicherungsträger unverzüglich und schnellstmöglich bereits nach Aktenlage.“
Sei dies nicht der Fall, hänge die Bearbeitungsdauer „entscheidend davon ab, ob und welche weiteren sozialmedizinischen Befunderhebungen und Prüfungen neben den Antragsunterlagen erforderlich sind, um über den Rentenanspruch entscheiden zu können“, heißt es in dem Regierungsschreiben. Müssten hierfür zusätzliche Gutachten eingeholt und weitere komplexe sozialmedizinische Fragestellungen geklärt werden, habe dies entsprechende Auswirkungen auf die Bearbeitungsdauer. „Der Bearbeitungsprozess und dessen Dauer hängt damit im Ergebnis im Wesentlichen von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab“, schreibt die Regierung.
Aus der Antwort der Bundesregierung geht auch hervor, dass im Jahr 2024 insgesamt rund 916.000 Frauen und rund 753.000 Männer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezogen haben. Anspruch darauf haben rentenversicherte Personen, die nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bezogen demnach rund 49.000 Frauen und 26.000 Männer. Der durchschnittliche Zahlbetrag einer vollen Erwerbsminderungsrente lag bei Frauen und Männern dem Schreiben zufolge im vergangenen Jahr im Schnitt bei etwas mehr als 1.200 Euro (Deutsche Rentenversicherung Bund). Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente waren es rund 650 Euro.
