Ihre-Vorsorge Logo

Erwerbsminderungsrente: „Anträge werden so schnell wie möglich bearbeitet“

Die Bundesregierung verteidigt das von der Rentenversicherung verwendete Verfahren bei der Bearbeitung von Renten für chronisch Kranke.

Artikel vorlesen

Autor / Quelle

Lesezeit

2 Minuten

Veröffentlicht

Erwerbsminderungsrente: „Anträge werden so schnell wie möglich bearbeitet“

© Nicht definiert

Berlin (hib/sth). Die Bundesregierung verteidigt die Rentenversicherung gegen Kritik an der Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Erwerbsminderungsrente. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion schreibt sie: „Die Träger der Deutschen Rentenversicherung bearbeiten Anträge auf Erwerbsminderungsrente so schnell wie möglich. Soweit alle notwendigen Unterlagen bereits vorliegen, entscheiden die Rentenversicherungsträger unverzüglich und schnellstmöglich bereits nach Aktenlage.“ 

Sei dies nicht der Fall, hänge die Bearbeitungsdauer „entscheidend davon ab, ob und welche weiteren sozialmedizinischen Befunderhebungen und Prüfungen neben den Antragsunterlagen erforderlich sind, um über den Rentenanspruch entscheiden zu können“, heißt es in dem Regierungsschreiben. Müssten hierfür zusätzliche Gutachten eingeholt und weitere komplexe sozialmedizinische Fragestellungen geklärt werden, habe dies entsprechende Auswirkungen auf die Bearbeitungsdauer. „Der Bearbeitungsprozess und dessen Dauer hängt damit im Ergebnis im Wesentlichen von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab“, schreibt die Regierung. 

Aus der Antwort der Bundesregierung geht auch hervor, dass im Jahr 2024 insgesamt rund 916.000 Frauen und rund 753.000 Männer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezogen haben. Anspruch darauf haben rentenversicherte Personen, die nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bezogen demnach rund 49.000 Frauen und 26.000 Männer. Der durchschnittliche Zahlbetrag einer vollen Erwerbsminderungsrente lag bei Frauen und Männern dem Schreiben zufolge im vergangenen Jahr im Schnitt bei etwas mehr als 1.200 Euro (Deutsche Rentenversicherung Bund). Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente waren es rund 650 Euro.

Mehr zum Thema


Weitere Artikel

Time
1 Minuten

Angst vor Lücken in der Rentenbiografie durch lange Krankheit oder private Krankenversicherung? Das lässt sich vermeiden.

Time
3 Minuten

Die Deutsche Rentenversicherung erklärt in einer neu aufgelegten Broschüre Abzüge auf der Gehaltsabrechnung – und was Arbeitnehmer davon haben.

Time
2 Minuten

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) sieht bei der Stärkung der gesetzlichen Rente Handlungsbedarf. Eine durchschnittliche Altersrente von weniger als 1.200 Euro sei „zu wenig“.

Time
1 Minuten

Duale Studierende sind rentenversicherungspflichtig – ganz unabhängig vom jeweils bezogenen Gehalt. Wer die Beiträge zahlt, hängt aber von der Verdiensthöhe ab.

Time
2 Minuten

Wer rechtzeitig plant, kann seinem Übergang in die Altersrente entspannt entgegensehen.

Time
2 Minuten

Für die Kanzleramtsministerin bleibt die Abschaffung der sogenannten „Rente mit 63“ ein zentraler Reformbaustein – und dank der empfohlenen Fristen für den Übergang und Regelungen für Härtefälle gebe es dazu auch keinen großen Dissens.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026